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Der Landesbeauftragte setzt sich für umfassende Teilhabe und gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ein. Mit diesem Ziel berät er den Landtag sowie die Landesregierung und arbeitet mit vielen gesellschaftlichen Gremien zusammen.
In Schleswig-Holstein leben nach Aufstellung der zuständigen Landesbehörde rund 573.000 Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Davon gelten etwa 346.000 als schwerbehindert.
Nicht alle schwerbehinderte Personen besitzen einen Schwerbehindertenausweis (daher gibt es unterschiedliche Zahlen zu diesem Personenkreis - eine Bundesstatistik zählt lediglich Ausweisinhaber!)
Der Landesbeauftragte hilft Ihnen bei Fragen und Problemen weiter. Häufig genügt schon der Hinweis auf die zuständige Stelle oder es können direkt am Telefon Lösungen gefunden werden. Wurden bereits andere Stellen um Hilfe gebeten, stimmt sich der Landesbeauftragte mit diesen ab. Bei Verwaltungsakten (Entscheidungen von Behörden) wird der Landesbeauftragte in der Regel nur dann tätig, wenn diese aus seiner Sicht grundsätzliche Themen mit Bedeutung für viele andere Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein berühren.