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Wir begrüßen Sie herzlich auf der Webseite der Beschwerdestelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein.
Wir sind zuständig für die Bearbeitung für Beschwerden zur digitalen Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen (Apps) von öffentlichen Stellen.
Bitte beachten Sie, dass Voraussetzung für eine Beschwerdeeingabe die Nutzung des Feedbackmechanismus der öffentlichen Stelle ist.
Inhalte gelten als barrierefrei, wenn sie "wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust" gestaltet sind.
Öffentliche Stellen des Landes Schleswig-Holstein sind dazu verpflichtet, Webseitenund mobile Anwendungen barrierefrei zu gestalten.
Als öffentliche Stellen gelten beispielsweise Kreise und Kommunen oder das Land Schleswig-Holstein
Definitionen der Begriffe bezüglich barrierefreier Informationstechnologie in §§ 11 - 17 LBGG