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Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ist eine unabhängige Stelle in Schleswig-Holstein mit dem gesetzlichen Auftrag, den Landtag und die Landesregierung in Fragen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu beraten.
Das Team der Landesbeauftragten arbeitet mit vielen gesellschaftlichen Gremien und Akteuren in Schleswig-Holstein zusammen, um sich für umfassende Teilhabe und gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen einzusetzen und das Bewusstsein dafür in der Gesellschaft zu stärken.
Bei Fragen oder Problemen findet sich oft schon im ersten Kontakt eine Lösung oder eine Stelle, die Sie konkret unterstützen kann. Die Landesbeauftragte wird in der Regel aber nur dann selbst aktiv, wenn das Thema für viele andere Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein relevant ist.
Leider können Sie nicht unterstützt werden,
- wenn Ihr Anliegen bereits beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder des Schleswig-Holsteinischen Landtages liegt,
- es sich um ein Widerspruchsverfahren gegen eine Verwaltung handelt,
- eine Gerichtsentscheidung überprüft werden soll oder
- Sie eine Vertretung vor Gericht benötigen.