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Datenschutzerklärung

Schlichtungsstelle nach dem LBGG

Für weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten besuchen Sie gern die externe Webseite der Schlichtungsstelle.

Die Schlichtungsstelle in Leichter Sprache

Die Schlichtungsstelle

Wir bieten Menschen mit Behinderungen oder ihren Verbänden kostenlos die Möglichkeit, Konflikte um Rechte aus dem LBGG gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung außergerichtlich zu lösen. 

Als Schlichtungsstelle sind wir unabhängig und handeln unparteiisch. Wir gewährleisten die Vertraulichkeit der Informationen, von denen wir im Schlichtungsverfahren Kenntnis erlangen.

Ablauf des Schlichtungsverfahrens

Das Schlichtungsverfahren in Leichter Sprache

Mit dem Schlichtungsverfahren soll eine rasche Einigung ermöglicht werden und eine weitere Umsetzung des Benachteiligungsverbots sowie insbesondere der Barrierefreiheit gefördert werden. Das LBGG enthält spezielle Regelungen gegen Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen für den Bereich des öffentlichen Rechts. Kernstück des Gesetzes neben dem allgemeinen Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen ist die Herstellung von Barrierefreiheit im Verantwortungsbereich der Träger der öffentlichen Verwaltung.

Voraussetzung für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ist die Behauptung einer Einzelperson oder eines Verbandes, durch einen Träger der öffentlichen Verwaltung in einem Recht nach dem LBGG verletzt worden zu sein.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ausgenommen sind lediglich eigene Kosten (zum Beispiel Portokosten, falls Sie den Antrag oder andere Unterlagen per Post zusenden). Diese werden von der Schlichtungsstelle nicht erstattet.

Bitte beachten Sie: Das Schlichtungsverfahren hat keine aufschiebende Wirkung! 

Kommt wegen der behaupteten Rechtsverletzung für Sie auch ein fristgebundenes Rechtsbehelfsverfahren (wie beispielsweise ein Widerspruchsverfahren) in Betracht, ist es gegebenenfalls notwendig, zur Wahrung aller Rechte ebenfalls Widerspruch zu erheben, da das Schlichtungsverfahren länger als die Widerspruchsfristen dauern kann.

Gut zu wissen: Sie können jederzeit und ohne Gründe den Antrag zurücknehmen und damit das Schlichtungsverfahren beenden.

So erreichen Sie uns

Zeiten

Telefonisch:
Dienstags, 10:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: schlichtung@landtag.ltsh.de

Telefon: 0431 988-1272

Fax: 0431 988 610-1272

Besuchsadresse:
Karolinenweg 1
24105 Kiel

Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Kontakt in Gebärdensprache

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