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29. Juni 2017 - Top 16 oA: Wahlwerbung

Keine Stellungnahme zur Klage gegen Ex-Bildungsministerin

Der Landtag wird dem Rechtsstreit mit der ehemaligen Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) nicht beitreten und auch keine Stellungnahme gegenüber dem Landesverfassungsgericht abgeben.

Bildungsministerin Britta Ernst auf der Regierungsbank
Britta Ernst während einer Landtagssitzung
© Foto: dpa, Axel Heimken

Der Landtag wird dem Rechtsstreit mit der ehemaligen Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) nicht beitreten und auch keine Stellungnahme gegenüber dem Landesverfassungsgericht abgeben. Dies hat das Plenum bei Enthaltung der AfD beschlossen. Ernst wird vorgeworfen, „regierungsamtliche Wahlwerbung“ betrieben zu haben.

Die Bildungsministerin hatte Schulleitern, Lehrern und Schülern Anfang März in einer E-Mail von schulpolitischen Erfolgen berichtet. Nach Auffassung des CDU-Landesverbandes Schleswig-Holstein hat sie damit die Pflicht zur parteipolitischen Neutralität verletzt. Die Nord-CDU reichte daraufhin Klage beim Landesverfassungsgericht ein.

Auch der Wissenschaftliche Dienst hat den Vorgang als ein „parteiergreifendes Hineinwirken in den Wahlkampf“ kritisiert, das gegen das „Demokratieprinzip, den Grundsatz freier Wahlen und das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit“ verstoße.

Ausschuss-Empfehlung

Stellungnahme in dem Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht des CDU-Landesverbands Schleswig-Holstein gegen die Ministerin für Schule und Berufsbildung wegen regierungsamtlicher Wahlwerbung
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses - Drucksache 19/22

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