Landtagspräsident Klaus Schlie strebt eine zweite Amtsperiode an. Dies wurde eine Woche vor der konstituierenden Sitzung nach einer Fraktionssitzung der CDU bekannt. Schlie, seit 2012 der 13. Schleswig-Holsteinische Parlamentspräsident, wird sich somit für den 19. Landtag zur Wiederwahl stellen. In den Jahren zuvor war der 63-Jährige von 2009 bis 2012 Innenminister. Mitglied des Landtages ist Schlie seit 1996 mit vierjähriger Unterbrechung in den Jahren 2005 bis 2009, als er als Staatssekretär für Verwaltungsmodernisierung wirkte.
Das Parlamentsoberhaupt wird am 6. Juni von den Abgeordneten aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Wiederwahl von Klaus Schlie scheint gesichert, da nach parlamentarischem Brauch die stärkste Fraktion den Präsidenten stellt. Die Wahl erfolgt in der Regel in parteiübergreifender Geschlossenheit – eine Kampfabstimmung über diesen Posten ist in Schleswig-Holstein noch nicht vorgekommen. So wird Schlie voraussichtlich auch diesmal einziger vorgeschlagener Kandidat sein. Die CDU-Fraktion nominierte ihn am Dienstag, 30. Mai, mit 23 von 24 Stimmen bei einer Enthaltung.
Nach der Wahl wird der Landtagspräsident eine Ansprache an das neue Plenum halten.
Zur Person:
Klaus Schlie, geboren am 14. Mai 1954 in Mölln, verheiratet, evangelisch, drei Kinder. Wohnhaft in Mölln. Realschullehrer, Staatssekretär a.D., Innenminister a.D., Landtagspräsident.
1971 Eintritt in die Junge Union, 1972 in die CDU, von 1978 bis 2005 Mitglied des Kreistages Herzogtum Lauenburg, Mitglied des Landtages von 1996 bis 2005 sowie seit 2009, unter anderem stellvertretender CDU-Fraktionschef. Seit 1999 CDU-Kreisvorsitzender im Kreis Herzogtum Lauenburg. Von 1996 bis 2005 sowie von 2009 bis heute Landtagsabgeordneter. Von 2005 bis 2009 Staatssekretär für Verwaltungsmodernisierung und Entbürokratisierung, 2009 bis 2012 Innenminister. 2012 wurde er mit Beginn der 18. Wahlperiode Landtagspräsident.
Der Landtagspräsident leitet die Plenarsitzungen des Landtags, steht der Landtagsverwaltung vor und vertritt das Parlament in der Öffentlichkeit.
In den Plenarsitzungen erteilt er das Wort, nimmt Abstimmungen vor und kann bei Verstößen gegen die Geschäftsordnung Sanktionen erteilen - zum Beispiel Ordnungsrufe. Diese Sitzungsleitung nimmt der Präsident unabhängig von seiner eigenen Parteizugehörigkeit wahr. Zudem übt er das Hausrecht im Landeshaus aus. Er ist Dienstherr der rund 120 Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und für die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Landtages verantwortlich. So macht er dem Finanzminister Vorgaben zur Aufstellung des Landtags-Haushalts.
In der Öffentlichkeit tritt der Präsident beispielsweise bei Verbandstagungen, Kongressen oder Feierstunden auf. Zudem ist er auf Bundes- und Europa-Ebene aktiv (etwa in der Landtagspräsidentenkonferenz oder der Ostseeparlamentarierkonferenz). Zu diesen Anlässen vertritt der Landtagspräsident das Parlament in seiner Gesamtheit.
Der Landtagspräsident wird von den Abgeordneten aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode mit einfacher Mehrheit gewählt. Nach parlamentarischem Brauch stellt die stärkste Fraktion den Präsidenten. Die Wahl des Landtagspräsidenten erfolgt in der Regel in parteiübergreifender Geschlossenheit – eine Kampfabstimmung über diesen Posten ist in Schleswig-Holstein noch nicht vorgekommen.