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29. Juni 2017 - Top 15 oA: Wahlwerbung

Keine Stellungnahme zu Verfahren gegen Ex-Innenminister

Der Landtag wird dem Verfahren gegen den ehemaligen Innenminister Stefan Studt (SPD) vor dem Landesverfassungsgericht nicht beitreten. Auch eine Stellungnahme des Parlaments wird es nicht geben.

Innenminister Stefan Studt (SPD) auf einer Pressekonferenz
Innenminister Stefan Studt (SPD) auf einer Pressekonferenz
© Foto: dpa, Carsten Rehder

Der Landtag wird dem Verfahren gegen den ehemaligen Innenminister Stefan Studt (SPD) vor dem Landesverfassungsgericht nicht beitreten. Auch eine Stellungnahme des Parlaments wird es nicht geben. Dies hat das Plenum bei Enthaltung der AfD beschlossen. Studt muss sich in Schleswig „wegen regierungsamtlicher Wahlwerbung“ verantworten. Eingereicht hat die Klage der CDU-Landesverband Schleswig-Holstein.

In dem Rechtsstreit geht es um ein Schreiben des ehemaligen Ministers, das er wenige Wochen vor der Wahl herausgegeben hatte. Darin hatte Studt Polizeibeamten kürzere Arbeitszeiten in Aussicht gestellt, sollte er nach der Wahl im Amt bleiben. Nach Auffassung der Landes-CDU hat er damit seine Pflicht zur parteipolitischen Neutralität verletzt.

Auch der Wissenschaftliche Dienst hat den Vorgang als ein „parteiergreifendes Hineinwirken in den Wahlkampf“ kritisiert, das gegen das „Demokratieprinzip, den Grundsatz freier Wahlen und das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit“ verstoße. 

Ausschuss-Empfehlung

Stellungnahme in dem Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht des CDU-Landesverbands Schleswig-Holstein gegen den Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten wegen regierungsamtlicher Wahlwerbung
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses - Drucksache 19/21

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