Der Landtag wird in dem vor dem Landesverfassungsgericht laufenden Prozess um den Wortentzug des ehemaligen Abgeordneten Patrick Breyer (Piraten) keine Stellungnahme abgeben. Dies hat das Plenum einstimmig beschlossen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist ein Ordnungsruf für Breyer, den er in der Dezember-Tagung 2016 von Landtagspräsident Klaus Schlie erhalten hatte. Der Pirat hatte im Zuge der Wahl von Bernt Wollesen zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes in einer Begründung zu seinem Abstimmungsverhalten das Wahlverfahren unter anderem als „Postenschacher“ unter den Fraktionen kritisiert. Schlie erteilte ihm daraufhin einen Ordnungsruf, weil er vor allem gegen den Verhaltenskodex verstoßen habe. In der Folge entzog er Breyer auch das Wort. Ein von dem Piraten-Politiker eingereichter Einspruch gegen den Ordnungsruf scheiterte in der Januar-Tagung an der breiten Mehrheit des Plenums. Daraufhin beschloss der damalige Abgeordnete, den Fall vor das Landesverfassungsgericht zu bringen.