Die SPD-Fraktion fordert, dass Bundestraßen weiterhin durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) verwaltet werden. Die neue Landesregierung soll auf eine Übertragung der Aufgabe an den Bund verzichten. CDU, Grüne und FDP erwägen laut Koalitionsvertrag, die 1.545 Kilometer Bundesstraßen in Schleswig-Holstein ab 2021 von Berlin aus verwalten zu lassen. Durch eine Grundgesetzänderung, mit der Bund und Länder ihre Beziehungen neu geregelt haben, wäre dies möglich.
Bund ist künftigkomplett für Autobahnen zuständig
Im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen im Oktober 2016 war vereinbart worden, das Planen, Bauen und Verwalten von Autobahnen ab 2020 komplett in die Hand des Bundes zu legen. Eine noch zu gründende bundeseigene Infrastrukturgesellschaft soll sich künftig um Fernstraßen, also Autobahnen und Bundesstraßen, kümmern. Die Länder - darunter die damalige Koalition von SPD, Grünen und SSW - hatten der Gesellschaft zum Teil zähneknirschend zugestimmt und erhalten dafür ab 2020 mehr Geld vom Bund.
SPD: Landesbetrieb hat die besseren Ortskenntnisse
Nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion soll der Landesbetrieb aber zumindest die Zuständigkeit für die Bundesstraßen behalten. „Für einen Beamten in Berlin ist jeder Radweg an einer Bundesstraße nur eine Amtshandlung, während der LBV-SH dies mit seinen Erfahrungen und Kenntnissen vor Ort deutlich besser beurteilen kann“, erklärte der verkehrspolitische Sprecher Kai Vogel in einer Pressemitteilung zum Antrag seiner Fraktion.
Derzeit werden Fernstraßen vom Bund finanziert, aber der Bau, die Planung und der Betrieb sind Landesangelegenheit. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will durch die Neuordnung der Zuständigkeiten die Auftragsverwaltung effizienter machen. Er kritisiert den Planungsstau bei der Verkehrsprojekten in mehreren Bundesländern, darunter Schleswig-Holstein.
In der vergangenen Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages sprachen sich SPD, FDP, Piraten und SSW in den Debatten gegen eine Infrastrukturgesellschaft aus. CDU und Grüne hoben hingegen die Vorteile hervor - etwa die Projektbündelung in einer Hand.
(Stand: 13.07.2017)
Auszug aus dem Koalitionsvertrag von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP:
„Wir werden schnellstmöglich – spätestens bis zum 31.12.2018 - prüfen, ob wir die Möglichkeit des Art. 143 e Abs. 2 GG nutzen wollen, abweichend von Artikel 90 Absatz 4 GG auch die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs in unserem Land mit Wirkung zum 1.1.2021 in Bundesverwaltung zu übergeben.“
Entwurf Änderung des Grundgesetzes: Artikel 90 und 143e