Der Landtag hat nach Paragraf 31 der Landesverfassung Schleswig-Holsteins die Immunität des AfD-Abgeordneten Volker Schnurrbusch aufgehoben. Bei Enthaltung der AfD stimmten alle übrigen Fraktionen einer Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses zu.
Dieser hatte unmittelbar zuvor die Entscheidung gefällt, dass eine richterliche Durchsuchungsanordnung bei Schnurrbusch vollzogen werden darf. Allerdings schränkte der Landtag ein, dass nur elektronische Geräte beschlagnahmt und ausgewertet werden dürfen, die etwas mit dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen ihn zu tun haben. Darüber hinaus erlangte Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden. Per Schreiben vom 3. Juli hatte die leitende Oberstaatsanwältin in Kiel den Landtag über die Ermittlungen gegen den Abgeordneten informiert. Nach der Abstimmung wurde die Sitzung unterbrochen. Die Polizei stellte das Handy und den Laptop von Schnurrbusch sicher.
Nach Medien-Informationen soll es um einen mehrere Monate zurückliegenden Facebook-Eintrag der AfD Schleswig-Holstein gehen, in dem die Antifa mit der SA (Sturmabteilung der NSDAP) gleichgesetzt worden sei. Schnurrbusch ist Verantwortlicher im Sinne des Presserechts.
Zuletzt hatte der Landtag im Jahr 2000 die Immunität eines Abgeordneten aufgehoben. Damals gegen Trutz Graf Kerssenbrock (CDU) wegen anwaltsgerichtlicher Verfahren.