Bislang stellt sich für Windkraftbetreiber die Frage, ob sie einen Energiespeicher benutzen. Denn bislang bekommen die Windmüller eine feste Vergütung für ihren Strom, unabhängig von der Nachfrage. Für den Betreiber fehle damit der Anreiz, direkt in eine Speichertechnik, wie etwa Batterien, Wärme-, Gas- oder Pumpspeicher, zu investieren. Die Koalitionsfraktionen sehen hier Handlungsbedarf und fordern die „regulatorischen Rahmenbedingungen“ für diesen sich entwickelnden Bereich anzupassen.
Eine Forderung: Die Landesregierung solle sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage von Steuern, Abgaben und Netzentgelten der in Speicher ausgespeiste Strom in Abzug gebracht wird. In ihrem Antrag betonen CDU, Grüne und FDP den Begriff der „Sektorenkopplung“. Das bedeutet, dass die bislang eher als getrennt angesehenen und geförderten Bereiche Energiegewinnung, Wärmeversorgung und Verkehr zu einer miteinander vernetzten Einheit verschmelzen. Strom, für den es gerade keine Nachfrage gibt, kann so tatsächlich zur Wärmegewinnung genutzt werden. Elektroautos dienen mit ihren Batterien auch als Stromspeicher.
Pumpspeicherwerke von Netzentgelten befreien
In diesem Kontext werden in dem Antrag konkret Pumpspeicherwerke genannt, die nach dem Willen der Koalitionsfraktionen von den Netzentgelten befreit werden sollen, um deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Eine solche Anlage ist bereits seit 1958 in Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg) in Betrieb, sie soll die schwankenden Energiemengen ausgleichen. Außerdem soll es helfen, bei einem Totalausfall der Stromversorgung andere Kraftwerke wieder anzufahren.
Jahrelang waren die Anlagen, deren Bau wegen der massiven Eingriffe in Natur und Landschaft vielerorts umstritten ist, ein gutes Geschäft. Mit billigem Nachtstrom wurde das Wasser nach oben in ein großes Becken gepumpt. Am Tag rauschte das Wasser wieder nach unten, trieb Turbinen an und erzeugte Strom. Die Preisdifferenz zwischen Tag- und Nachtstrom warf ordentliche Erträge ab.
Stabilisierende Funktion wird nicht honoriert
Das ist heute nicht mehr so, mit dem klassischen Geschäft sei kaum noch Geld zu verdienen, sagen Betreiber. Der Markt und das Preisgefüge haben sich mit dem steigenden Anteil erneuerbarer Energien verändert. Am Tag, wenn viel Energie benötigt wird, gibt es auch viel Energie: Bei schönem Wetter laufen Windräder und Solaranlagen auf Hochtouren. Manchmal so stark, dass dem Netz die Überlastung droht. Auch dann springen die Speicherwerke ein.
Gleichwohl werde dabei die stabilisierende Funktion der Anlagen im Stromnetz bis hin zu Blackout-Schutz bei Stromausfall nicht honoriert, klagen Betreiber der bundesweit etwa 30 Anlagen. Die Wasserkraftwerke würden behandelt wie Endverbraucher, nicht wie Speicher. Die Befreiung von den Netzentgelten würde hier helfen, meint auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.
(Stand: 15.09.2017)