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21. September 2017 – Top 21, 25: Aufenthaltsrecht / Familiennachzug

Breite Mehrheit für Erleichterung des Familiennachzugs

Das Leben im Familienverbund ist ein Grundbedürfnis, für Flüchtlinge darüberhinaus ein Ansporn für eine schnelle Integration. Im Plenarsaal herrscht Einigkeit, beim Familiennachzug Erleichterungen zu schaffen – nur die AfD ist dagegen.

Ein Flüchtling hält ein Schild hoch mit der Aufschrift: „Ich vermisse meine Familie.“
Ein Appell für eine Änderung des Asylrechts.
© Foto: dpa, Sophia Kembowski

Vor dem Hintergrund der Abschiebung einer sechsköpfigen albanischen Familie aus dem Kreis Plön, die Mitte August das Land verlassen musste, obwohl die zuvor angerufene Härtefall-Kommission noch kein Votum abgegeben hatte, debattiert der Landtag den Themenbereich Aufenthaltsrecht und Familiennachzug.

Die SPD verlangt zu dem konkreten Fall, der bereits am 6. September ausführlich im Innen- und Rechtsausschuss behandelt worden war, dass künftig für gut integrierte Asylbewerber eine Änderung des Aufenthaltszwecks auch ohne vorherige Ausreise in ihr Herkunftsland ermöglicht wird. Voraussetzung hierfür soll ein bestehendes Arbeitsverhältnis der Asylbewerber sein oder deren Fähigkeit, als Fachkraft für einen Mangelberuf wirken zu können. Diese von der SPD angeführten Voraussetzungen treffen auf die abgeschobene albanische Familie offenbar zu. Grund für deren erfolgte Rückführung am 15. August waren Kommunikations- beziehungsweise Verwaltungsfehler, vornehmlich in der Ausländerbehörde des Kreises Plön.

Sowohl Härtefall-Kommission als auch der Innen- und Rechtsausschuss plädierten für eine schnellstmögliche Rückkehr der Familie nach Deutschland, um den Aufenthaltszweck neu bestimmen zu können. Derzeit beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Einreisesperre allerdings 30 Monate. Der Fall mache deutlich, „dass das geltende Aufenthaltsrecht eine Lücke enthält“, begründen die Sozialdemokraten ihren Antrag.

Jamaika-Koalition will Familiennachzug erleichtern

In einem zweiten vorliegenden Antrag fordern die Jamaika-Fraktionen von CDU, Grünen und FDP dazu auf, die „zweijährige Wartefrist beim Familiennachzug von subsidiär geschützten Menschen zu verkürzen“. Bestrebungen, diese Frist zu verlängern, sollen von der Landesregierung nicht unterstützen werden.

Derzeit ist der Anspruch auf Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem (subsidiären) Schutzstatus bis März 2018 gänzlich ausgesetzt, um eine Überforderung der Kommunen bei der Versorgung zu vermeiden. Bundes-Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sich Anfang des Monats dafür ausgesprochen, die Regelung, die vor allem Syrer betrifft, zu verlängern.

„Unser Grundgesetz schützt mit Artikel 6 Ehe und Familie ausdrücklich“, heißt es zur Begründung des schwarz-grün-gelben Antrags. Die Sorge um zurückgebliebene Kinder und Ehepartner würden „in vielen Fällen die Integration in die Gesellschaft und Erfolge in Ausbildung und Beruf“ gefährden.

(Stand: 15.09.2017)

Mit großer Mehrheit hat sich der Landtag für eine Erleichterung des Nachzugs von Familienangehörigen zu hier lebenden subsidiär geschützten Flüchtlingen ausgesprochen. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, die zweijährige Wartefrist zu verkürzen und die Kommunen bei ihren Aufgaben für Geflüchtete zu unterstützen. Mit Ausnahme der AfD unterstützten alle Fraktionen einen entsprechenden Antrag von CDU, Grünen und FDP.

Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) bekannte sich zu den Inhalten des Parlamentsantrags. Seinen Angaben zufolge seien in diesem Jahr bislang 17.000 Angehörige von Flüchtlingen über den Familiennachzug nach Deutschland gekommen. Es seien „keine Massen“, wie teilweise behauptet wird, so Grote. Nach einer emotionalen Debatte wurden außerdem ein SPD-Antrag zur Änderung des Aufenthaltszweckes für gut integrierte Asylbewerber und ein weiterer Antrag der Jamaika-Koalition für ein Einwanderungsgesetz an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

In der Debatte ging es vor allem um die Wirkung des Familiennachzugs auf die Integration von Flüchtlingen. „Wer sich über Familienmitglieder in Kriegsgebieten oder Flüchtlingscamps Gedanken darüber machen müsse, „kann sich schwer auf die deutsche Grammatik konzentrieren“, sagte Aminata Touré (Grüne). Daher sei der Familiennachzug eine der wichtigsten integrationspolitischen Maßnahmen. In dieselbe Richtung argumentierte Serpil Midyatli (SPD). Sie kritisierte in diesem Zusammenhang Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der den Familiennachzug „verhöhle“. Derzeit dürfen Flüchtlinge mit eingeschränktem (subsidiären) Schutzstatus ihre Familien nicht kommen lassen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum März 2018. Sie betrifft unter anderem Syrer, die vor dem Bürgerkrieg nach Deutschland flüchteten.

„Dauerhafte Einwanderer wollen wir uns selbst aussuchen“

Die CDU wies Midyatlis Kritik zurück und warb für eine gesteuerte Zuwanderung. Bei allen Entscheidungen müssten immer die Kapazitäten der Kommunen im Blick behalten werden, betonte CDU-Innenpolitikerin Barbara Ostmeier. „Deswegen muss auch klar sein, dass subsidiär Schutzberechtigte nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, dass der Nachzug auf die in unserem Grundgesetz geschützte sogenannte Kernfamilie begrenzt ist und dass die Zusammenführung der Familie allein diesen Status nicht ändert.“

Ähnlich äußerte sich Kay Richert (FDP). Er betonte, Schutzsuchende müssten in jedem Fall die deutsche Sprache lernen und sich integrieren, egal wie lange sie in Deutschland seien. Das helfe später den Menschen auch nach der Rückkehr ins Heimatland beim Wiederaufbau. Die FDP wolle zudem, so Richert, dass Kriegsflüchtlinge nur für die Dauer eines Krieges begrenzt Asyl bekommen. „Dauerhafte Einwanderer wollen wir uns selbst aussuchen“, sagte er.

Minister rechnet mit maximal 120.000 Menschen Familiennachzügler

Innenminister Grote (CDU) geht davon aus, dass in Zukunft maximal 120.000 Menschen im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen. Der Minister räumte ein, grundsätzlich gebe es keine einfachen Lösungen im Rechtsgefüge des Asylrechts. „Das ist ein sehr komplexes Thema, was nicht durch einseitige Berichterstattung polarisiert werden darf“, mahnte er. Die Ausarbeitung der rechtlichen Überlegungen werde daher „noch eine lange Zeit“ in Anspruch nehmen.

Die AfD lehnt eine Einwanderung über das Asylrecht ab. „Der Bürgerkrieg in Syrien ist so gut wie beendet“, sagte Fraktionschef Jörg Nobis. „Wir müssen also nicht mehr über einen baldigen Familiennachzug diskutieren, sondern darüber, wann und wie wir die syrischen Menschen zurückführen“, so Nobis. Den anderen Fraktionen hielt er vor: „Sie befördern den Tod auf Raten des deutschen Sozialstaats.“

„Was für ein Schwachsinn. In Syrien herrscht nach wie vor Krieg“, entgegnete Lars Harms (SSW). Menschen könnten sich nur gut integrieren, wenn sie ihre Familie um sich hätten. „Deswegen brauchen wir Familiennachzug“, so Harms. Auch bei den anderen Fraktionen war das Unverständnis über die Haltung der AfD groß. „Dann lassen Sie uns doch die Menschen dazu befähigen, dass sie der Sprache mächtig werden und keine Arbeitsverbote erteilt bekommen, ihre Abschlüsse aus dem Ausland anerkannt bekommen und somit für sich und ihre Familie selbst sorgen können“, hielt etwa die Grüne Touré dagegen.

Antrag

Familiennachzug erleichtern und Kommunen finanziell stärken
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP – Drucksache 19/149

Aufruf gemeinsam mit:

Antrag

Änderung des Aufenthaltszwecks für gut integrierte Asylbewerberinnen und Asylbewerber ermöglichen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/154
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/206