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13. Oktober 2017 – Top 13 OA: Wahl

Flüchtlingsbeauftragter Schmidt im Amt bestätigt

Mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW hat das Plenum Stefan Schmidt in seinem Amt als Landesbeauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen für weitere sechs Jahre bestätigt.

Stefan Schmidt, Beauftragter
Der Flüchrlingsbeauftragte Stefan Schmidt Foto: Landtag, Holger Stöhrmann

Mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW hat das Plenum Stefan Schmidt in seinem Amt als Landesbeauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen für weitere sechs Jahre bestätigt. Der 76-jährige ehemalige Schiffskapitän des Flüchtlingsrettungsschiffes „Cap Anamur“ hatte das beim Landtag angesiedelte Beauftragtenamt, das ehrenamtlich ausgeführt wird, im Oktober 2011 angetreten.

Eine wesentliche Aufgabe des Landesbeauftragten ist die Beratung in Flüchtlings- und Zuwanderungsfragen. Auch wirkt er an Rechtssetzungsverfahren in diesem Bereich mit, gibt Stellungnahmen zu Konzepten und Programmen ab und kümmert sich um die die Kooperation von Einrichtungen und Organisationen, Vereinen und Verbänden sowie um die Fortentwicklung von Einzelaktivitäten.

Afrikanische Flüchtlinge gerettet

Schmidt war als „Cap Anamour“-Kapitän durch die Rettung 37 in Seenot geratener afrikanischer Flüchtlinge im Sommer 2004 nach Sizilien bekannt geworden. Wegen dieser Hilfsaktion wurde dafür er zusammen mit dem damaligen Vorsitzenden der Hilfsorganisation „Cap Anamur/deutsche Notärzte“ und dem 1. Offizier mit einem Prozess wegen Schlepperei überzogen. Das Verfahren dauerte mehrere Jahre. Am 7. Oktober 2009 sprach ein sizilianisches Gericht ihn und die weiteren Mitangeklagten frei.

Die AfD stimmte gegen die Wiederwahl Schmidts. Als Grund gab Fraktionschef Jörg Nobis die ursprüngliche Nichtberücksichtigung der AfD seitens des Flüchtlingsbeauftragten für eine Diskussionsveranstaltung vor der Bundestagswahl an. Damit habe Schmidt „die politische Neutralität verletzt“, so Nobis. Landtagspräsident Klaus Schlie hatte später erfolgreich vermittelt, so dass ein AfD-Vertreter mitdiskutieren konnte.

Wahlvorschlag

Wahl des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und den Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/245