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12. Oktober 2017 - Top 10: Gemeinde- und Kreiswahlgesetz

Bürgermeisterkandidaten-Regelung wird wohl beibehalten

Die AfD ist mit ihrem Entwurf zur Überarbeitung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in Erster Lesung auf breite Ablehnung gestoßen. Ziel der Oppositionsfraktion ist es, das Vorschlagsrecht für Bürgermeisterkandidaten zu ändern. 

Auszug aus dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz
Auszug aus dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz
© Grafik: Landtag

Das Kommunalwahlrecht in Schleswig-Holstein sieht vor, dass sich nur bereits in der Gemeindevertretung vertretene politische Parteien und Wählergruppen sowie Einzelbewerber zu Bürgermeisterwahlen aufstellen lassen können. Parteien, die nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, dürfen dies nicht. Mit ihrem Entwurf für eine Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes will die AfD jetzt erreichen, dass „die bisherige Einschränkung zugunsten der auf kommunaler Ebene bereits etablierten politischen Parteien“ gestrichen wird.

Kritisch sieht die AfD auch, dass Einzelbewerber auf den Wahlzetteln bei Bürgermeisterwahlen bislang ohne Parteizugehörigkeit angegeben werden. Nach Meinung der Oppositionsfraktion ist für viele Wähler „die Zugehörigkeit eines Bewerbers zu einer Partei ein wichtiges Entscheidungskriterium“. Daher sollten künftig auch einzelne Kandidaten mit der zugehörigen Partei aufgeführt werden, so die AfD.

Eine weitere Regelung in dem Gesetz will die AfD ebenfalls auf Parteien und Wählergruppen ausweiten, die bisher nicht den entsprechenden Gemeindevertretungen angehören. Darin geht es um die Unterstützer-Unterschriften für mögliche Kandidaten bei Bürgermeisterwahlen. Bisher gilt diese Richtlinie nur für Einzelbewerber.

(Stand: 9. Oktober 2017)

Die AfD ist mit ihrem Entwurf zur Überarbeitung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in Erster Lesung auf breite Ablehnung gestoßen. Ziel der Oppositionsfraktion ist es, das bisher geltende Vorschlagsrecht für Bürgermeisterkandidaten zu ändern. Auch Parteien, die nicht in der Gemeindevertretung sind, sollen künftig Empfehlungen machen können.

„Kleine Parteien werden nach dem jetzigen Stand systematisch benachteiligt“, kritisierte Jörg Nobis (AfD). Er monierte zudem, dass Einzelbewerber auf den Wahlzetteln bei Bürgermeisterwahlen bislang ohne Parteizugehörigkeit angegeben werden. Eine weitere Regelung in dem Gesetz will die AfD ebenfalls auf Parteien und Wählergruppen ausweiten, die bisher nicht den Gemeindevertretungen angehören. Darin geht es um die Unterstützer-Unterschriften für mögliche Kandidaten bei Bürgermeisterwahlen. Bisher gilt diese Richtlinie nur für Einzelbewerber.

Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) erklärte, es sei richtig, dass nur Parteien, die bereits im Wahlgebiet erfolgreich aktiv sind, ein Vorschlagsrecht haben. Damit werde gewährleistet, dass die lokalen Fragen vor Ort im Vordergrund einer Bewerbung stehen. „Es kommt doch darauf an, wem ich zutraue, dass er die Probleme vor Ort löst“, so Grote.

Im Innen- und Rechtsausschuss soll weiter diskutiert werden.

Hauptredner:
Claus Christian Claussen (CDU), Thomas Rother (SPD), Burkhard Peters (Grüne), Stephan Holowaty (FDP), Lars Harms (SSW)

1. Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes – Einreichung von Wahlvorschlägen gem. § 51 GKWG 
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 19/257