Die AfD ist mit ihrem Entwurf zur Überarbeitung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in Erster Lesung auf breite Ablehnung gestoßen. Ziel der Oppositionsfraktion ist es, das bisher geltende Vorschlagsrecht für Bürgermeisterkandidaten zu ändern. Auch Parteien, die nicht in der Gemeindevertretung sind, sollen künftig Empfehlungen machen können.
„Kleine Parteien werden nach dem jetzigen Stand systematisch benachteiligt“, kritisierte Jörg Nobis (AfD). Er monierte zudem, dass Einzelbewerber auf den Wahlzetteln bei Bürgermeisterwahlen bislang ohne Parteizugehörigkeit angegeben werden. Eine weitere Regelung in dem Gesetz will die AfD ebenfalls auf Parteien und Wählergruppen ausweiten, die bisher nicht den Gemeindevertretungen angehören. Darin geht es um die Unterstützer-Unterschriften für mögliche Kandidaten bei Bürgermeisterwahlen. Bisher gilt diese Richtlinie nur für Einzelbewerber.
Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) erklärte, es sei richtig, dass nur Parteien, die bereits im Wahlgebiet erfolgreich aktiv sind, ein Vorschlagsrecht haben. Damit werde gewährleistet, dass die lokalen Fragen vor Ort im Vordergrund einer Bewerbung stehen. „Es kommt doch darauf an, wem ich zutraue, dass er die Probleme vor Ort löst“, so Grote.
Im Innen- und Rechtsausschuss soll weiter diskutiert werden.
Hauptredner:
Claus Christian Claussen (CDU), Thomas Rother (SPD), Burkhard Peters (Grüne), Stephan Holowaty (FDP), Lars Harms (SSW)