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29. Januar 2020 – Innen- und Rechtsausschuss

Verbot von „Nazi“-Kennzeichen im Ausschuss weiter umstritten

In Schleswig-Holstein gibt es 1300 Kfz-Kennzeichen, die Rechtsextremisten zugeordnet werden können. Wenige führen Kombinationen wie „88“ oder „HH“. Der Innenausschuss will ein mögliches Verbot einschlägiger Kombinationen noch näher prüfen.

Ein Mann greift nach einem Autokennzeichen an einem Fahrzeug.
Die Praxis der Zuteilung von Kfz-Kennzeichen ist regional verschieden. Foto: dpa, Jan-Philipp Strobel

Sollen Autokennzeichen mit Buchstabenkombinationen, die einen Bezug zum Nationalsozialismus aufweisen, an schleswig-holsteinischen Kraftfahrzeugen verboten werden? Der Innen- und Rechtsausschuss hat hierzu noch kein abschließendes Urteil gefällt. Stattdessen wurde das Verkehrsministerium gebeten, zu prüfen, welche Konsequenzen ein Verbot mit sich brächte. Konkret geht es etwa um Kennzeichen mit Buchstaben wie „HEI-L“ oder „IZ-AN“ (rückwärts Nazi gelesen) oder mit Zahlenkombinationen wie „88“ oder „18“ (für Heil Hitler oder Adolf Hitler - „h“ ist der achte Buchstabe im Alphabet, „a“ der erste).

Hintergrund ist ein SPD-Antrag aus dem Oktober 2017. Die Fraktion will Zahlen- und Buchstabenkombinationen, die einen eindeutigen Bezug zum Nationalsozialismus aufweisen oder auf eine nationalsozialistische Gesinnung zur rechtsextremen Szene hindeuten, verbannen. Die Forderung erneuerte der Sozialdemokrat Thomas Rother in der heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses. Er verwies unter anderem auf entsprechende Verbots-Regelungen in anderen Bundesländern. SSW-Mann Lars Harms sprang Rother beiseite: „HEI-L“ oder „IZ-AN“-Kennzeichen „gehen gar nicht“, sagte er. „Hier muss man was tun.“

Folgen eines Verbots noch nicht bekannt

Am Ende verzichteten die Abgeordneten auf eine sofortige Abstimmung über den Antrag, nachdem eine Verteterin des Verkehrsministeriums auf Umsetzungs- und Folgeprobleme bei einem Verbot hingewiesen hatte. Wie sei eine rechtsfeste Sittenwidrigkeit welcher Zahlen- und Buchstabenkombinationen zu definieren? Und: Was für Folgen hätte ein Verbot auch kostenmäßig, wenn Kennzeichen umgetauscht werden müssten? Diese Fragen bewogen die Abgeordneten schließlich, eindeutige Einschätzungen seitens des Ministeriums einzufordern und erst dann das Thema abschließend zu beraten.

Der CDU-Abgeordnete Claus Christian Claussen meinte allerdings schon jetzt, dass ein Verwaltungsakt zu aufwendig sei und das Problem „im Griff“ zu halten sei. Er bezog sich auch auf die Sprecherin aus dem Verkehrsministerium, die auf einen Erlass an die Zulassungsstellen in den Kreisen verwies, mit dem ein sensibler Umgang mit „belasteten“ Kombinationen angemahnt wurde. Ähnlich hatte Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) im Oktober 2017 argumentiert: „Wir sollten es besser lassen, immer wieder neue Codes zu verbieten“, sagte er in einer Landtagsdebatte zum Thema. Die gegenwärtige Praxis der Zulassungsbehörden sei sehr ordentlich. Eindeutig einschlägige Buchstabenkombinationen wie NS, SS und KZ sind bundesweit bereits verboten.

AH oder 88 „erstaunlich wenig“

Anschauliche Zahlen präsentierte in der Sitzung ein Vertreter des Innenministeriums. So würden behördenbekannte Rechtsextremisten in Schleswig-Holstein mit insgesamt 1300 Kennzeichen durch die Gegend fahren – darunter 15 Kennzeichen mit den Zahlenkombinationen „88“ und elf mit „18“ sowie jeweils neun Fahrzeuge mit Buchstabenkombinationen „AH“ oder „HH“. „Eigentlich erstaunlich wenig“, sagte der Ministerielle.