Um mehr bürgernahe Beteiligung zu erreichen und „zur Stärkung der direkten Demokratie“ will die AfD die benötigte Mindestanzahl an Stimmen für Volksbegehren und Volksentscheide senken. Der entsprechende Entwurf für eine Änderung der Verfassung fand bei den anderen keine Unterstützung. Eine gut organisierte Minderheit dürfe nicht über eine desinteressierte Mehrheit bestimmen – das gefährde die Demokratie, so der Tenor bei den anderen Fraktionen.
AfD-Fraktionschef Jörg Nobis forderte, für die Herbeiführung eines Volksbegehrens die bisher notwendigen 80.000 Unterschriften auf 50.000 zu verringern. Und bei einem Volksentscheid sollen statt der bisherigen 15 Prozent nur noch fünf Prozent der Wahlberechtigten zustimmen müssen. „Seit 1995 wurde nur ein einziges Mal ein Volksbegehren erreicht“, sagte Nobis. Als sich kein Zuspruch für den Vorstoß abzeichnete, warf er den Abgeordneten der anderen Fraktionen vor, sie würden das Volk für „unmündig“ halten.
CDU: Sachverhalte nicht auf Ja oder Nein reduzieren
Nur die Feststellung, dass es nicht viele Volksentscheide und Begehren gab, bedeute nicht, dass die derzeitigen Quoren ins Leere laufen, entgegnete Claus Christian Claussen (CDU). Im Gegenteil: „Es zeigt, dass das Parlament gute Arbeit macht.“ Komplexe Sachverhalte könnten nicht auf Ja/Nein-Entscheidung reduziert werden, warnte er. Volksentscheide ergänzen und stärken die Demokratie, anstatt sie zu ersetzen, schloss Thomas Rother (SPD) an. Er warf der AfD vor, ihr gehe es vor allem „um die Mäßigung des Parlaments“.
Grüne: „Mitwirkungsmöglichkeit in bester Verfassung“
Burkhard Peters (Grüne) betonte, dass das Unterstützungsquorum für Volksbegehren und -entscheide in Schleswig-Holstein bereits das Niedrigste in allen Bundesländern sei. Zudem gebe es lange Fristen. „In der Gesamtschau ist die unmittelbare demokratische Mitwirkungsmöglichkeit in bester Verfassung“, so Peters. „Die Quoren liegen durchaus in einem erreichbaren Feld. Wir stellen den Bürgern handhabbare Möglichkeiten zur Verfügung“, unterstrich auch Kay Richert (FDP), und Lars Harms ergänzte: „Elemente direkter Demokratie sind nur eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie.“
Für Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) gibt es „keinen Handlungs-, sondern nur einen Erklärungsbedarf“. Er skizzierte die umfangreichen Möglichkeiten von Volksabstimmungen und nannte den Gesetzentwurf der AfD „weder hilfreich noch annähernd demokratisch“.
Im Innen- und Rechtsausschuss wird jetzt die Zweite Lesung vorbereitet.