Kommunen ist es künftig wieder freigestellt, ob sie ihre Anwohner an den Kosten für Straßenausbauarbeiten beteiligen oder nicht. Dem entsprechenden Gesetz stimmten alle Fraktionen zu, nur die SPD enthielt sich. Auch in Zweiter Lesung machten die Sozialdemokraten große Bedenken geltend: „Heute wird politische Zechprellerei also in Gesetzesform gegossen“, erklärte Beate Raudies (SPD).
In dem Gesetz wird die 2012 von der rot-grün-blauen Vorgängerregierung eingeführte „Pflicht“-Erhebung zurückgeschraubt. Streitpunkt in der Debatte war einmal mehr, ob das Land die Kosten kompensieren muss, wenn sich eine Kommune gegen die Erhebung der Abgabe entscheidet. „Davon war nie die Rede“, machte CDU-Fraktionschef Tobias Koch deutlich. Er schlug den Gemeinden eine „moderate Anhebung von Grund- und Gewerbesteuer“ vor.
„Die Beitragserhebung ohne finanziellen Ausgleich ist eine Mogelpackung. Und unsere Zustimmung für diesen Murks bekommen Sie nicht“, machte hingegen Beate Raudies deutlich. Sie verwies darauf, dass „landauf, landab“ Gemeindevertretungen Resolutionen beschließen würden mit einer Aufforderung, das Land möge die Kosten kompensieren. „Plön, Schleswig oder Tornesch sind nur Beispiele“, sagte Raudies. Sie hielt der Jamaika-Koalition vor: „Sie tragen den Streit in die kommunale Familie.“
„Kommunalpolitiker fordern mehr Freiheiten“
Die SPD fache mit ihrer Haltung den Streit in den Kommunalvertretungen erst an, konterte Ines Strehlau (Grüne). Auch sie betonte, im Koalitionsvertrag stehe, dass einer Kommune durch den Verzicht keine Nachteile bei der Genehmigung der Kommunalhaushalte entstehen sollen. Die Mittelzuweisung durch das Land soll unberührt bleiben. „Aber dort steht auch: Über eine Unterstützung durch das Land reden wir. Aber erst, wenn wir über die Finanzierung der Kommunen insgesamt reden, nämlich im Rahmen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs“, so Strehlau. „Kommunalpolitiker fordern schon lange mehr Freiheiten, mehr Gestaltungsspielräume, die geben wir ihnen jetzt“, schloss Stephan Holowaty (FDP) an. Volker Schnurrbusch (AfD) sprach von einem „richtigen Weg“. Und auch Lars Harms (SSW) erklärte: Das Gesetz bringe Vorteile für viele Bürger. „Das sollte das Maß aller Dinge sein. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele Bürger entlastet werden.“
Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) stellte klar, es gehe im Gesetz um Beiträge für den Umbau, die Sanierung oder Erweiterung und nicht um Kosten für notwendige Unterhaltungsmaßnahmen von Straßen. „Das müssen auch heute schon Kommunen zu 100 Prozent bezahlen“, betonte Grote. Das nun übertragene Wahlrecht sei eine „Entscheidungsfreiheit“, die eine Kommune bei allen anderen Projekten auch habe. Diese Wahlfreiheit sei nicht leicht, sondern ein Abwägungsprozess mit Recht und Verantwortung.