Die regierungstragenden Fraktionen wollen „den Umgang mit Fischen und Beifang, die das gesetzliche Mindestmaß überschreiten, unter Aspekten des Natur- und Tierschutzes sowie der Hege der Fischbestände in Schleswig-Holstein überprüfen“. Hierzu appellieren CDU, Grüne und FDP an die Landesregierung, einen „Runden Tisch“ einzuberufen.
Wie der Initiator des Antrages, der Liberale Dennys Bornhöft, auf Anfrage erläutert, gehe es in dem Antrag weniger um den Beifang der Berufsfischerei, sondern vor allem um die Freizeitfischerei und den Tierschutz-Paragrafen 39 im schleswig-holsteinischen Landesfischereigesetz. Dort heißt es unter anderem, dass „das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist (Catch & Release)“ sowie „das Aussetzen von Fischen in fangfähiger Größe zum Zwecke des alsbaldigen Wiederfangs mit der Handangel“ verboten ist.
FDP setzt auf Verantwortung des Anglers
Bornhöft möchte an dem „Runden Tisch“ grundsätzlich erörtert wissen, ob das Tötungsgebot für gefangene Fische, die das Schonmaß überschreiten, grundsätzlich in Ordnung ist. Denn eine vorgeschriebene Tötung, so der FDP-Abgeordnete, entspreche nicht der Verantwortung des Fischers für den Erhalt der Fischbestände und dem Tierschutz – nämlich dann, wenn beispielsweise der Angler den Fisch trotz Einhaltung des Mindestmaßes als zu klein für die Pfanne ansieht und nicht verzehren mag und das Tier ihm überlebensfähig erscheint. In einem solchen Fall sollte es der „fachmännischen“ Entscheidung des Anglers überlassen bleiben, ob er den Fisch zurücksetzt oder tötet.
Bornhöft verweist auf Ermessensspielräume beziehungsweise Ausnahmeregelungen in anderen Bundesländern wie zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern. Dort heißt es in dem Landesfischereigesetz in Paragraf 12: „Das Aussetzen von Fischen zum Zwecke des Wiederfangens mit der Handangel ist nur zulässig, wenn eine artgerechte Haltung gewährleistet ist. Die oberste Fischereibehörde kann durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen einer artgerechten Haltung festlegen.“
(Stand: 19. Februar 2018)