Mit der vom Landesverfassungsgericht angemahnten Neuaufstellung des kommunalen Finanzausgleichs will die Landesregierung bis Ende 2020 den Städte und Gemeinden „eine erforderliche Mindestausstattung“ gewährleisten. Um zu ermitteln, wieviel Geld die Kommunen im Land benötigen, damit sie nicht nur ihre Pflichten, sondern auch „ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben“ erfüllen können, soll ein Gutachter eingesetzt werden, kündigte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) in einem von der SPD geforderten Bericht an.
Der Experte sei im Einvernehmen mit den kommunalen Landesverbänden ausgesucht worden, denn „Land und Kommunen sind eine Verantwortungsgemeinschaft“, betonte der Minister. Um das Finanzausgleichsgesetz (FAG) kümmern sich ein Beirat und eine Arbeitsgruppe, denen jeweils auch Vertreter der kommunalen Landesverbände angehören. Dort werden derzeit die Verfahrenstechnik sowie inhaltliche Eckpunkte des neuen FAG erarbeitet. Hintergrund ist ein Urteil des Landesverfassungsgerichts vom Januar 2017.
Streit über Höhe des Finanzausgleichs
Die Richter hatten damals nach einem Normenkontrollverfahren von CDU, FDP und Piraten sowie Verfassungsbeschwerden der Kreise Nordfriesland, Ostholstein und Schleswig-Flensburg geurteilt, dass mehrere Vorschriften des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich mit der Landesverfassung nicht vereinbar sind. Zentraler Streitpunkt in beiden Verfahren war die Frage, ob die Gesamthöhe des Finanzausgleichs, die sogenannte Finanzausgleichsmasse, zuletzt zutreffend ermittelt wurde und für die kommunalen Aufgabenträger auskömmlich ist. Außerdem wurden Einwände gegen die Verteilung der Finanzausgleichsmasse auf die verschiedenen Gruppen kommunaler Aufgabenträger erhoben.
Gelder für Straßenbau weiter in der Diskussion
Die SPD scheiterte mit einem Gesetzentwurf zu Straßenausbaubeiträgen. Die Oppositionsfraktion wollte den Kommunen 40 Millionen Euro für den Straßenausbau zuschanzen, damit Anlieger von Ausbaubeiträgen befreit werden können. „In finanzschwachen Orten werden Bürger nun weiter zahlen“, prophezeite Beate Raudies (SPD). Sie hielt der Jamaika-Koalition vor, bei ihren Plänen fehle eine solide Finanzierung. „Zum Geld befindet sich bei Ihnen keine Aussage“, sagte sie.
Redner von CDU, Grünen und FDP verwiesen hingegen darauf, dass den Kommunen bereits im Zeitraum von 2018 bis 2020 über 200 Millionen Euro für Krippen, Kitas und Schulen zur Verfügung gestellt werden. Zudem gebe es 30 Millionen Euro an Bundesmitteln und jährlich 15 Millionen Euro Landesmittel für den Straßenbau. „Viele Gemeinden haben jetzt schon Kompensation oder Überkompensation zu den Einnahmeverlusten“, erklärte Annabell Krämer (FDP). Ferner entfielen bei den Kommunen Anwalts-, Gerichts- und Erhebungskosten für die Ausbaubeiträge. „Das rechnet sich bereits heute.“
Weitere Redner:
Tobias Koch (CDU), Lasse Petersdotter (Grüne), Jörg Nobis (AfD), Lars Harms (SSW)