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26. April 2018 – Top 7: Schulgesetz

SSW will Schulpflicht für Heimkinder ausweiten

Kinder, die in stationären Jugendhilfeeinrichtungen in Schleswig-Holstein leben, ohne ihren ersten Wohnsitz im nördlichsten Bundesland zu haben, sollen hier schulpflichtig werden. Das fordert der SSW.

Schule Unterricht Klasse Lehrer
Bisher gibt es keine Schulpflicht für Heimkinder aus anderen Bundesländern in Schleswig-Holstein. Foto: dpa, Martin Schutt

Kinder, die in stationären Jugendhilfeeinrichtungen in Schleswig-Holstein leben, ohne ihren ersten Wohnsitz im nördlichsten Bundesland zu haben, sollen hier schulpflichtig werden. Das sieht ein vom SSW vorgelegter Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes vor.

„Laut Landesverfassung haben alle hier lebenden Kinder und Jugendlichen (…) das Recht auf Bildung“, begründet die Abgeordneten des SSW ihren Antrag. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass es eine Unterscheidung gebe zu in Heimen untergebrachten Kindern und Jugendlichen, die in Schleswig-Holstein ihren melderechtlichen Hauptwohnsitz haben.

„Unverzichtbare Teilhabe am sozialen Leben“

Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein begrüßt den SSW-Antrag: „Gerade für Kinder in Heimeinrichtungen bedeutet der möglichst umgehende Besuch einer öffentlichen Schule die unverzichtbare Teilhabe am sozialen Leben vor Ort und darf nicht nur von der Initiative einzelner Instanzen abhängen, sondern muss gesetzlich verpflichtend sein“, heißt es in einer Pressemitteilung vom 20. April.

Fast die Hälfte der 6500 Heimkinder in Schleswig-Holstein kommt dem Kinderschutzbund zufolge aus anderen Bundesländern. Schleswig-Holstein sei eines der letzten Bundesländer, in denen es keine Schulpflicht für Kinder gebe, die hier ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ haben.

(Stand: 23. April 2018)

Die vom SSW geforderte Schulpflicht, für Kinder stationärer Jugendhilfeeinrichtungen, die ihren Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein haben, ist im Landtag auf ein geteiltes Echo gestoßen. Die Union sah keinen Handlungsbedarf und verwies auf einen ministeriellen Erlass aus dem Jahr 2017. Danach ist es Pflicht der Heime, den Schulbesuch sicherzustellen. Grundsätzlich begrüßt wurde der Gesetzesvorstoß von SPD, Grünen, FDP und AfD. Die Fraktionen sahen aber Beratungsbedarf. Sie wollten unter anderem wissen, wie mit Kindern zu verfahren wäre, die sich als nicht „beschulbar“ erwiesen, etwa drogensüchtige Mädchen und Jungen.

In Schleswig-Holsteins Heimen seien rund 3000 junge Menschen aus anderen Bundesländern untergebracht. Davon würden Schätzungen zufolge „fünf Prozent nicht zum vollen Recht auf Bildung“ kommen, begründete Jette Waldinger-Thiering (SSW) den Vorstoß ihrer Partei. Grund dafür sei, dass das Schulgesetz für sie nur eine „Kann-Bestimmung“ vorsehe.

Die derzeitige Rechtslage stelle sicher, dass jedes beschulbare Kind eine Schule besuchen kann, konstatierte Bildungsminsterin Karin Prien (CDU). Für die Jugendhilfeeinrichtung bestehe „eine unverzügliche Anzeigepflicht“ bei den Schulämtern. „Die Schulämter wissen also, wenn Kinder zu uns ins Land kommen.“ Über die Aufnahme an einer Schule entscheide dann die Schulleitung.  Falls das Kind nicht beschulbar sei, bestehe die Verpflichtung Übergangsmaßnahme vorzunehmen. Dies alles lege ein Erlass fest, der erst seit April 2017 gültig sei. Prien warb dafür, dessen Umsetzung zunächst zu prüfen.

Der Gesetzentwurf wurde zur Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen.

Weitere Hauptredner:
Tobias Loose (CDU), Kai Vogel (SPD), Ines Strehlau (Grüne), Anita Klahn (FDP), Frank Brodehl (AfD)

1. Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes
(Schulpflicht)
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/670