Die von der EU-Kommission anvisierte Einführung eines europäischen Verbandsklagerechtes ist der AfD ein Dorn im Auge. Die Oppositionsfraktion befürchtet, dass es zu einer „Flut missbräuchlicher und unbegründeter Klagen“ kommen könnte. Auch vor dem Hintergrund des Diesel-Skandals in der Automobilindustrie möchte Brüssel Verbraucherschutzorganisationen ermöglichen, künftig im Namen einer Gruppe von Verbrauchern Entschädigungen einfordern zu können.
Die AfD fordert, dass die Landesregierung die Brüsseler Pläne im Bundesrat ablehnt. Ihrer Ansicht nach würde die EU über die aktuellen Bestrebungen der neuen Bunderegierung zur Einführung einer Musterfeststellungsklage hinausgehen. Damit spielt die Oppositionsfraktion auf den von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zum Verbraucherschutz an. Er sieht vor, dass Verbraucherschutzverbände einen Musterprozess anstrengen können. Ist dieser erfolgreich, müssten Verbraucher ihre Ansprüche dann in einem Folgeprozess geltend machen.
Verbandsklagen nicht von Anwaltskanzleien
Die EU-Kommission hatte bei der Vorstellung ihrer anvisierten, neuen Verbraucherschutz-Richtlinien ausdrücklich darauf verwiesen, dass Verbandsklagen nicht von Anwaltskanzleien, angestrengt werden können, wie es etwa in den USA üblich ist. Diese seien Einrichtungen vorbehalten, die keinen Erwerbszweck haben und strenge Zulassungskriterien erfüllen.