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23. Januar 2019 – Top 2: Dauergrünland

Neues Dauergrünlandgesetz verabschiedet

Der Schutz des Grünlands wird weiter verlängert, die geschützte Fläche aber mehr als halbiert. Dies sieht das von Jamaika geänderte und verabschiedete Grünlanderhaltungsgesetz vor.

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Ökologisch kommt dem Grünland eine besondere Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität und der Artenvielfalt zu. Foto: dpa, Carsten Rehder

Schleswig-Holstein hält grundsätzlich an der von der ehemaligen Nord-Ampel befristet eingeführten Dauergrünlanderhaltung fest, verkleinert aber die Schutzkulisse von rund 340.000 auf knapp 150.000 Hektar. Auf den geschützten Flächen dürfen Wiesen nicht in Ackerland umgewandelt werden. Die Jamaika-Koalition verabschiedete eine entsprechende, von der Landesregierung vorgelegte Gesetzesänderung, die zudem Anpassungen an EU-Vorgaben enthält. Dazu zählt etwa die Einführung einer sogenannten Pflugregelung im Prämienrecht.

1990 noch 485.000 Hektar Dauergrünland

Das Plenum winkte zudem die im Umwelt- und Agrarausschuss wieder ins Gesetz geschriebene Evaluationsklausel durch. Damit werden die Auswirkungen des Gesetzes vier Jahre nach dessen Inkrafttreten von der zuständigen, obersten Landesbehörde ein weiteres Mal bewertet. In der Debatte lieferten sich Jamaika-Koalitionäre auf der einen und SPD und SSW auf der anderen Seite einen heftigen Schlagabtausch. Knackpunkt dafür war die von Landesregierung vorgenommene Verkleinerung der Schutzkulisse. Diese betrifft besonders sensible Flächen wie Moorböden oder Überschwemmungsflächen.

Derzeit wird die Dauergrünlandfläche im Land mit 340.000 Hektar angegeben. Betrug die Fläche 1990 noch 485.000 Hektar, ging sie bis 2010 auf rund 313.000 Hektar zurück. Parallel wuchs die Ackerfläche: von 580.000 im Jahr 1990 auf 674.000 Hektar im Jahr 2010.

SPD: „Gesetz der verpassten Chancen“

Heiner Rickers (CDU) sprach von einem „guten Kompromiss“, der dem Schutz des Privateigentums, aber auch dem Boden-, Klima- und Artenschutz gerecht werde. In dieselbe Richtung argumentierte Oliver Kumbartzky (FDP), der von einem „Gesetz der Vernunft“ sprach. „Zufrieden bin ich nicht“, äußerte sich dagegen ihr Koalitionskollege Bernd Voss von den Grünen. Auch jene Flächen, die nun nicht mehr geschützt seien, seien wertvoll und müssten erhalten werden, so Voss.

Harsche Kritik an dem Regelungspaket nahm Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) vor. Sie sprach von einem „Gesetz der verpassten Chancen“. Ein zusammenhängendes Netzwerk an Grünland sei „für den Erhalt der Artenvielfalt und den mit ihr assoziierten Ökosystemfunktionen essentiell“, konstatierte die Sozialdemokratin. Eickhoff-Weber warf Jamaika vor, damit die Neuausrichtung einer nachhaltigen Landwirtschaft zu verpassen.

Antrag auf Dritte Lesung abgeschmettert

SPD und SSW sahen grundsätzlich noch reichlich Beratungsbedarf und verwiesen darauf, dass eine Abstimmung über das Gesetz im Februar immer noch rechtzeitig gewesen wäre. Die von ihnen geforderte Dritte Lesung scheiterte aber ebenso wie ihr gemeinsamer Änderungsvorstoß für eine ökologischere Ausrichtung des Gesetzespaketes. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der AfD, der unter anderem die Befristung des Gesetzes bis 2022 enthielt.

Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) nahm in der Debatte vor allem die Anpassung des Gesetzes an das EU-Recht ins Visier. Damit, so der Minister, seien für die Landwirte nunmehr Prämienanträge „aus einem Guss“ möglich.

Weitere Hauptredner:
Volker Schnurrbusch (AfD), Flemming Meyer (SSW)

In Zweiter Lesung debattiert das Plenum die von der Landesregierung vorgelegten Änderungen am Dauergrünlanderhaltungsgesetz. Die dem Parlament vom Umwelt- und Agrarausschuss vorgelegte Beschlussfassung enthält neben einigen redaktionellen Klarstellungen nun auch eine Evaluierungsklausel. Danach sollen die Auswirkungen des Gesetzes vier Jahre nach dessen Inkrafttreten von der zuständigen, obersten Landesbehörde ein weiteres Mal bewertet und Landesregierung sowie Landtag über das Ergebnis unterrichtet werden. Im Ausschuss sprachen sich die Jamaika-Koalitionäre für die Annahme des Gesetzespaketes aus. SPD und AfD lehnten es ab, der SSW enthielt sich.

Der Regierungsentwurf hatte vorgesehen, das Gesetz zur Erhaltung des Dauergrünlandes ohne Wenn und Aber zu entfristen. Unangetastet blieben im Ausschuss die Anpassungen an die neuen EU-Vorgaben – etwa wegen der Einführung einer sogenannten Pflugregelung im Prämienrecht. Darüber hinaus hat die Landesregierung in dem Gesetz Gebiete, die von Winderosion betroffen sind, in die Schutzkulisse aufgenommen.

Schutz für Moore und Gewässerrandstreifen

Dieses Problem spielte laut Landesregierung in vergangenen Jahren in besonders trockenen Frühjahren immer wieder eine Rolle, was sich nicht zuletzt auch in Warnungen vor Sand- und Staubstürmen in den Verkehrsnachrichten geäußert habe. Die Gefährdung werde durch eine dauerhaft geschlossene Pflanzendecke stark reduziert. Insgesamt konzentriere sich der Fokus in dem Entwurf weiterhin auf ökologisch besonders wertvolle Gebiete wie Überschwemmungsareale, Gewässerrandstreifen, Moorböden sowie Bereiche, die von sehr hoher Wassererosion gefährdet sind.

Das 2013 verabschiedete Dauergrünlandgesetz untersagt beispielsweise die Umwandlung von langjährig bestehenden Wiesen und Weiden zu Ackerflächen, wenn nicht anderswo Ersatzflächen geschaffen wurden. Dauergrünland umfasst in Schleswig-Holstein rund ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Mit den neuen Windschutzgebieten wären es laut Umweltministerium 340.000 Hektar. 2010 waren es 313.000 Hektar, 1990 hatte der Wert noch bei 485.000 Hektar gelegen.

Biodiversität und Artenvielfalt im Visier

Ökologisch kommt dem Grünland eine besondere Bedeutung für den Erhalt der Biodiversität und der Artenvielfalt zu. Bei Dauergrünland handelt es sich laut dem Gesetz um Grün- und Weideflächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise zum Anbau von Gras und Grünfutterpflanzen genutzt werden. Sie dürfen zudem mindestens fünf Jahre lang nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebes sein und in diesem Zeitraum nicht umgepflügt werden.

(Stand: 21. Januar 2019)

Vorherige Meldung zum Thema:
März 2018

Meldung Erste Lesung:
September 2018 (ohne Aussprache)

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes
Gesetzentwurf Landesregierung – Drucksache 19/941
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses – Drucksache 19/1161

Änderungsantrag
...der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1192

Änderungsantrag
...der Fraktionen der SPD und der Abg. des SSW – Drucksache 19/1193