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25. Januar 2019 – Top 31

Weitere Tagesordnungspunkte ohne Aussprache

Zu einigen Tagesordnungspunkten fasst der Landtag Beschlüsse ohne Aussprache. Die Abgeordneten halten also keine parlamentarische Debatte, sondern stimmen ohne Debatte über diese Themen ab.

Top 31 / Ausschuss-Empfehlung
Stellungnahme in dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend die Teilablehnung der Volksinitiative zum Schutz des Wassers (Verbot von Fracking) wegen Unzulässigkeit - Az. LVerfG 2/18 -
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drs. 19/1160

Top 30 / Ausschussbericht
Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.07.2018 bis 30.09.2018
Bericht des Petitionsausschusses – Drucksache 19/1152

Top 31: Fracking / Wassergesetz

Das Tauziehen um die „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ geht in die nächste Runde. Im Dezember hatte der Landtag einen Teil der Initiative als rechtlich zulässig eingestuft, einen anderen Teil jedoch abgewiesen – darunter auch die Kernforderung nach einem generellen Fracking-Verbot im Land. Die Mehrheit der Abgeordneten hielt dies landesrechtlich nicht für regelbar, weil es in die Kompetenz des Bundes falle. Hiergegen waren die Initiatoren vor das Landesverfassungsgericht in Schleswig gezogen. Nun bekräftigt das Landesparlament seine Rechtsauffassung und entsendet einen juristischen Vertreter in das Verfahren. Das hatte zuvor auch der Innen- und Rechtsausschuss einstimmig beschlossen. Einzig der SSW enthielt sich in der Abstimmung.

Die Organisatoren der Initiative hatten Ende Mai vergangenen Jahres 42.185 Unterschriften an den Landtag übergeben. Davon waren nach der Zählung im Innenministerium mindestens 28.970 gültig. Eine endgültige Zahl der Unterstützer gibt es nicht, weil in einem Amt des Kreises Nordfriesland die Auszählung abgebrochen wurde, als abzusehen, war, dass die erforderliche Mindestzahl von 20.000 gültigen Unterschriften erreicht werden würde. Andere Teile der Initiative, etwa die Offenlegung von Förderplänen, sind nach Auffassung des Landtages aber zulässig. Diese Punkte muss das Parlament nun bis zum Frühjahr beraten. Derzeit  befassen sich die Ausschüsse für Innen und Recht, Umwelt und Agrar sowie Petitionen mit dem Thema.

Vorherige Meldungen zum Thema:
Dezember 2018 (ohne Aussprache)
November 2018 (ohne Aussprache)
Ausschusssitzung zum Thema:
24. Oktober 2018

 

Top 30: Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss des Landtages hat seinen Bericht für das dritte Quartal 2018 vorgelegt. Danach gingen vom 1. Juli bis zum 30. September des vergangenen Jahres insgesamt 72 neue Petitionen ein. Der Landtag nahm den Bericht formal zur Kenntnis.

In dem Berichtszeitraum wurden 74 Eingaben – auch aus den Quartalen zuvor – abschließend behandelt. Davon wurden zwölf Petitionen (16,2 Prozent) zugunsten und 16 (21,6 Prozent) teilweise zugunsten des Antragsstellers beschieden. 42 Mal (56,8 Prozent) konnte den Petenten nicht geholfen werden. Ein Fall erledigte sich anderweitig. Drei Petitionen wurden im Laufe des Verfahrens zurückgezogen, eine erledigte sich anderweitig.

Stichwort: Petitionsrecht

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich beim Petitionsausschuss des Landtages über Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu beschweren, etwa in den Bereichen Schule, Kindertagesstätten, Baurecht oder Justiz und Strafvollzug. Die Abgeordneten des Ausschusses nehmen eine rechtliche Prüfung vor, reden mit allen Beteiligten, unternehmen gegebenenfalls einen Vor-Ort-Besuch und versuchen das Problem außergerichtlich zu lösen. In den vergangenen Jahren konnten im Schnitt rund 40 Prozent der Eingaben ganz oder teilweise im Sinne der Betroffenen geregelt werden.

Der Petitionsausschuss ist zudem das "offene Ohr" des Parlaments für die Sorgen der Bürger. Sozusagen als Nebeneffekt liefern die Petitionen Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.

Mehr Infos:
Der Petitionsausschuss