Mit einem neuen Vergabegesetz, dem der Wirtschaftsausschuss vergangene Woche bereits zugestimmt hat, will die Landesregierung die Vergabe öffentlicher Aufträge von Kreisen, Kommunen und öffentlichen Unternehmen vereinfachen und damit mittelstandsfreundlicher gestalten. Unter anderem soll künftig ausreichen, wenn Unternehmen sich mit Eigenangaben um Aufträge bewerben. Qualifikationsnachweise müssten dann nur noch von dem Unternehmen erbracht werden, das für den Zuschlag vorgesehen ist.
Das alte Tariftreuegesetz soll mit Inkrafttreten der neuen Regelungen aufgehoben werden. Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf beschränke sich „auf wesentliche Regelungen und verzichte auf redundante und rein deklamatorische Bestimmungen“, heißt es zur Begründung.
Opposition fürchtet Lohndumping
SPD und SSW im Kieler Landtag haben die von der Jamaika-Koalition geplante Reform unterdessen bereits scharf kritisiert. „Mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen wurde heute das schlechteste Vergabegesetz in der Bundesrepublik beschlossen“, kommentierte der SPD-Wirtschaftspolitiker Thomas Hölck nach der Abstimmung im Wirtschaftsausschuss.
Für Unmut sorgt vor allem, dass „auf die verpflichtende Vorgabe von strategischen Kriterien verzichtet werden“ soll, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Das geplante Vergabegesetz stellt mit Verweis auf das Wettbewerbsrecht frei, ob „soziale, gleichstellungs- und umweltbezogene Aspekte“ mit in das Vergabeverfahren einbezogen werden. Damit würden Nachhaltigkeitsaspekte vernachlässigt und Lohndumping ermöglicht, kritisiert die SPD.
Minister verteidigt geplantes Gesetz
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat vor den Folgen der Änderung des Vergabegesetzes gewarnt. „Für die Menschen in Schleswig-Holstein bedeutet dieses Gesetz nichts Gutes, es ist unsozial, fördert Lohndumping und ist schlecht für die Umwelt“, schrieb der DGB-Nord-Vorsitzende Uwe Polkaehn vergangene Woche in einem an die Landtagsabgeordneten gerichteten Brief.
Dagegen betonte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP), mit dem vorgelegten Gesetzentwurf aktiven Bürokratieabbau zu betreiben und somit eine große Hürde zu nehmen, um Schleswig-Holstein zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland zu machen. Buchholz sieht auch kein Lohndumping: „Der Vergabemindestlohn, mit 9,99 Euro übrigens der höchste deutschlandweit, bleibt auf diesem Niveau erhalten.“ Allerdings gilt dies laut Gesetzentwurf erst ab Aufträgen von 20.000 Euro.
(Stand: 21. Januar 2019)
Debatte / Erste Lesung:
September 2018
Weitere vorherige Debatten zum Thema:
April 2018 (Mindestlohn)
Juli 2018 (Mindestlohn / ohne Aussprache)
Dezember 2017