Die AfD fordert die Landesregierung auf, „Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung finanziell zu unterstützen“. Dabei setzt die Oppositionsfraktion bei Investitionen auf einen „zu schaffenden Fonds“ und bei Personal- und Sachkosten auf einen „institutionellen Zuschuss“. Gefördert werden sollen nach dem Willen der AfD vor allem „wohlfahrtsunabhängige Organisationen der Selbstfhilfe“. Bislang würden sich Selbsthilfeeinrichtungen „überwiegend durch Spenden, Förderbeiträge und kommunale Zuschüsse“ finanzieren. Ein Großteil der Arbeit werde ehrenamtlich geleistet.
Der Fonds für Barrierefreiheit, mit dem die Landesregierung in den kommenden vier Jahren zehn Millionen Euro bereitstellen will, sei ein „erster Schritt in die richtige Richtung“, heißt es in dem Antrag weiter. Bestimmte Bereiche wie etwa Personalkosten würden jedoch nicht abgedeckt.
Rund 565.000 Menschen mit Behinderung im Land
Mit Geld aus dem Fonds für Barrierefreiheit sollen beispielsweise öffentliche Gebäude, Spiel- oder Sportplätze barrierefrei umgerüstet werden können. Finanzielle Unterstützung sei auch möglich für Veranstaltungen, Projekte oder Fortbildungen zu den Themen Inklusion und Barrierefreiheit, gibt die Landesregierung an. So soll Menschen mit Behinderungen die gleiche Teilhabe am öffentlichen Leben gesichert werden. Die entsprechende Förderrichtlinie ist am 1. Februar in Kraft getreten. Nach Angaben der Staatskanzlei können Anträge für das aktuelle Jahr bis Mitte Mai eingereicht werden.
In Schleswig-Holstein lebten nach Angaben des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Ende 2017 rund 565.000 Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Das sind 20.000 mehr als zwei Jahre zuvor. Von ihnen gelten etwa 343.000 als schwerbehindert.
(Stand: 11. Februar 2019)
Vorherige Debatten zum Thema:
Januar 2018 (Fonds Barrierefreiheit)
März 2018 (Teilhabe-Gesetz)