Gehören Niqab und Burka an die Uni? Die Debatte über muslimische Frauen mit Gesichtsschleier wird im Landtag kontrovers geführt. Die AfD will die Verhüllung in der Hochschule gesetzlich verbieten, Jamaika möchte zunächst alle Betroffenen zu einer Anhörung laden. Auslöser war der Fall einer Kieler Studentin, die mit einer Niqab, einem Schleier mit Augenschlitz, in eine Lehrveranstaltung kam und vom Dozenten des Raumes verwiesen wurde. Das Präsidium der Universität stützte den Mitarbeiter. Frank Brodehl (AfD) rief im Landtag nun zur „Rückendeckung für die Uni“ auf.
Für einen „offenen Wissensaustausch“ sei eine „effektive Kommunikation“ erforderlich, so Brodehl: „Der Lehr- und Prüfungsbetrieb verträgt keine Verschleierung“. FDP-Fraktionschef Christopher Vogt verwies hingegen darauf, dass es um „politisches und rechtliches Neuland“ gehe. Verschiedene Rechtsgüter müssten abgewogen werden, deswegen sei die Anhörung im Bildungsausschuss der richtige Schritt. Persönlich sei er für eine gesetzliche Regelung, so Vogt: „Bei einer Vollverschleierung endet für mich die Liberalität.“
Das sah Koalitionspartner Lasse Petersdotter von den Grünen anders: „Welche Wirkung hätte ein Zutrittsverbot zur Uni?“, fragte er. Es schließe in erster Linie die betroffenen Frauen von Bildung aus und verschärfe damit ihre Abhängigkeit von ihrem radikalen Umfeld, so Petersdotter.
„Einzelfall und Provokation“
Tobias Loose (CDU) warb dafür, „klare Grenzen“ aufzuzeigen. „Gerade in der Bildung wünschen wir uns Kommunikation auf Augenhöhe“, so Loose. Ein Gesichtsschleier sei kein Zeichen von Religionsfreiheit, sondern von Ideologie und Fanatismus. Es gehe nicht um eine „Anti-Islam-Debatte“, betonte Bildungsministerin Karin Prien (CDU). Gegen die Entscheidung der Uni sei eine Klage angekündigt worden. Deswegen müsse die Politik sich eine Meinung bilden: „Es geht um die Frage, ob wir diese Zumutung aushalten müssen.“
„Ein einzelner Mensch startet eine Provokation, und die ganze Öffentlichkeit springt über das Stöckchen“, wandte Heiner Dunckel (SPD) ein. Er plädierte für staatliche Zurückhaltung: „Ich traue den Hochschulen zu, mit dieser Situation souverän und angemessen umzugehen.“ Lars Harms (SSW) mahnte, „die Debatte überlegt zu führen und nicht nach Impulsen zu handeln“. Es handle sich um einen absoluten Einzelfall: „Wir haben kein drängendes Problem in unserem Land.“
Der AfD-Gesetzentwurf wird ebenfalls im Bildungsausschuss beraten.