Der Landtag ist sich einig: Homosexuelle Menschen sind nicht krank und müssen auch nicht geheilt werden. Mit deutlicher Mehrheit beschlossen die Abgeordneten daher, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene für ein Verbot der sogenannten Homo-Heilung einsetzt. Nur die AfD stimmte dagegen. Die Gleichsetzung von Homosexualität und Krankheit sei „eine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, die in aller Schärfe bekämpft werden muss“, sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) in der Debatte.
Sogenannte Konversions- und Reputationsverfahren seien „widerlich und menschenverachtend“, erklärte Rasmus Andresen (Grüne). Er verwies auf die verschiedenen Arten der sogenannten „Therapien“, die auch in Deutschland von Gesprächstherapien bis zu Elektroschocks reichten. „Dass diese Pseudo-Therapien auch noch über Krankenkassen abgerechnet werden können, ist inakzeptabel und muss gestoppt werden“, sagte Andresen. Flemming Meyer (SSW) unterstützte ihn: Gerade Minderjährige gelte es, vor den „fundamentalistischem und menschenfeindlichem Bild“ zu schützen.
Bestrafen und Wegsperren
Die Würde des Menschen werde durch sogenannte Homo-Heiler zutiefst verletzt, betonte Serpil Midyatli (SPD). Wie Andresen und Meyer verwies sie darauf, dass solche Therapien zu Depressionen und Selbstmorden führen könnten. Mediziner oder Kirchenleute, die eine solche Ideologie vertreten und derartige Behandlungen anbieten, gehörten „bestraft und weggesperrt“, damit sie „kein weiteres Unheil anrichten“ könnten, so Midyatli. „Sexualität ist weder Geisteskrankheit noch moralisch verwerflich“, sagte Katja Rathje-Hoffmann (CDU), und Dennys Bornhöft (FDP) fügte an: „Krank sind nicht die Homosexuellen, sondern die, die das vermeintlich heilen wollen.“
Der AfD-Abgeordnete Frank Brodehl empfahl hingegen, es bei der bestehenden Rechtslage zu belassen. Der Bürger sei mündig genug, für sich selbst zu entscheiden. Den Antrag der anderen Fraktionen bezeichnete Bodehl als „Symbol-Antrag“.