SSW und AfD sind mit ihren Vorstößen für politisch unabhängige und neutrale Behindertenbeauftragte auf kommunaler Ebene bei der Jamaika-Koalition auf Skepsis gestoßen. CDU, Grüne und FDP machten rechtliche Bedenken, ein mögliches Mehr an Bürokratie und etwaige Ansprüche der Kommunen an das Land geltend. Die SPD unterstützte das Anliegen. SSW und AfD hatten jeweils eigene Gesetzentwürfe vorgelegt. Der Hauptunterschied: Der SSW fordert in den Gemeinden verpflichtend die Bestellung eines Behindertenbeauftragten, die AfD setzt sich für eine „Kann“-Vorgabe ein.
„Behindertenbeauftrage können sehr viel dazu beitragen, wie sich eine Gemeinde entwickelt“, begründete SSW-Chef Lars Harms den Gesetzentwurf und verwies auf Themen wie Straßen- und Wegebau oder Wohnungsbau. Das helfe den Behinderten genauso wie den Kommunen. Um keine Konnexität auszulösen, sollten Beauftragte ehrenamtlich arbeiten. Er rechne dann mit Gesamtausgaben von 700.000 Euro im ganzen Land pro Jahr.
Grote gegen „holzschnittartige Verpflichtungen“
In fast 50 Gemeinden und Kreisen gebe es bereits Beauftragte, merkte Frank Brodehl (AfD) an. Es gebe allerdings unterschiedliche Arbeitsbedingungen, die angeglichen werden sollten. Seiner Fraktion gehe es um den gesetzlichen Rahmen und „eine rechtliche Grundlage“. Brodehl lehnte einen Zwang ab: Man müsse erstmal „abwarten, was passiert“.
Integrationsminister Hans-Joachim Grote (CDU) erklärte, er halte verbindliche Regelungen ebenfalls nicht für den richtigen Weg. Es gebe bereits die Möglichkeit, Beiräte oder Beauftragte zu benennen. „Holzschnittartige Verpflichtungen“ von einzelnen Gruppen von Menschen, die nicht von den Wählern unmittelbar legitimiert seien, halte er für „problematisch“. Sie seien zudem nicht selten „kontraproduktiv“.
Der Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend der Sozialausschuss beschäftigt sich mit beiden Entwürfen weiter.
Weitere Redner:
Hans Hinrich Neve (CDU), Wolfgang Baasch (SPD), Ines Strehlau (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP)