Für die Opposition im Landtag wird beim Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schleswig-Holstein zu wenig gemacht. „Es gibt noch viel zu tun“, erklärte Heiner Dunckel (SPD). Die Sozialdemokraten hatten eine Große Anfrage gestellt, in der Debatte ging es um den über 130 Seiten starken Antwort-Katalog der Landesregierung.
Dunckel mahnte an, der gesetzliche Auftrag beim Gesundheits- und Arbeitsschutz werde gerade bei den psychischen Belastungen von Arbeitnehmern nicht erreicht. Es müsse mehr getan werden, denn in diesem Feld lägen die Zahlen „seit Jahren auf hohem Niveau mit steigender Tendenz“, so der gesundheitspolitische Sprecher der Sozialdemokraten. Vor allem Termin- und Leistungsdruck setze vielen Menschen zu. Bei zwei Drittel der Betriebe gebe es allerdings keine oder unzureichende Ermittlung psychischer Belastungen, kritisierte Dunckel.
Strukturelle Probleme?
Auch AfD und SSW kritisierten, dass Kontrollen nicht flächendeckend erfolgten und im Jahresschnitt nicht einmal zwei Prozent der Betriebe aufgesucht werden. 76 Vollzeitmitarbeiter reichten für fast 80.000 Betriebe nicht aus. Claus Schaffer (AfD) forderte daher mehr Personal für die staatliche Kontrollbehörde. Und: Gesetzliche Lücken im Arbeits- und Gesundheitsschutz, gerade bei Subunternehmern und Werksverträgen, müssten nachgebessert werden. Ähnlich äußerte sich Flemming Meyer (SSW) mit Blick auf die Schlachtbetriebe: Es werde „eine Hilflosigkeit des Staates gegen skrupellose Unternehmen“ deutlich, sagte er.
Redner der Jamaika-Koalition wiesen das zurück. Es gebe keine strukturellen Probleme. Joschka Knuth (Grüne) betonte, dass man in den vergangenen Jahren bereits „relevante Fortschritte“ erreicht habe und mehr Geld in den Bereich geflossen sei. Die Personalausstattung bei den Behörden sei in Ordnung, „sie können ihrer Arbeit nachgehen“, so Knuth.
Minister sieht Arbeitgeber in der Pflicht
Dem stimmte Dennys Bornhöft (FDP) zu. Er betonte zudem, Betriebskontrollen seien gerade in den Unternehmen wichtig, die Arbeitnehmer aus dem Ausland beschäftigen. Hier gebe es immer wieder schwarze Schafe, die „konsequent entlarvt“ werden müssten.
Werner Kalinka (CDU) verwies zudem darauf, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht allein Landessache sei. Auch der Bund, die Krankenkassen, Unfallversicherungsträger und die Arbeitgeber müssten hier ihre Aufgaben wahrnehmen. Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) schloss daran an und sagte, dass nicht allein die Aufsichtsbehörden, sondern vor allem die Arbeitgeber beim Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständig seien. Nur wenn betriebliche Arbeitsschutzorganisationen vorhanden seien, könnten die Vorschriften eingehalten werden. Das sei wichtig, denn, so Garg, Arbeitsschutz trage auch „zu fairen Wettbewerbsbedingungen“ bei – gerade bei kleinen und mittelständischen Betrieben.
Das Thema beschäftigt nun den Sozialausschuss und mitberatend den Wirtschaftsausschuss.