Schleswig-Holstein war im Jahr 2017 nach Brandenburg, Bremen und Hamburg das vierte Bundesland, das es Jugendlichen mit 16 und 17 Jahren ermöglichte, ihre Stimme bei Landtagswahlen abzugeben. Bereits seit 1997 können sich Jugendliche in Schleswig-Holstein an Kommunalwahlen beteiligen. Direkt nach der Landtagswahl 2017 machte sich die SPD dafür stark, den Unter-18-Jährigen auch den Zutritt zur Wahlurne des deutschen Bundestages zu gewähren. Diese Forderung wurde in den Ausschüssen intensiv diskutiert und schlussendlich abgelehnt. Jetzt muss das Plenum abschließend beraten.
In der Aussprache zu dem Antrag der SPD im Juni 2017 plädierten die Sozialdemokraten dafür, „Jugendliche zu motivieren, sich für ihre Interessen und Rechte zu engagieren“ und sie in dem Zuge „früher politisch zu beteiligen.“ Stimmen, die sich gegen eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre aussprechen, betonten, dass eine Reform des Wahlrechts allein der Politikverdrossenheit nicht entgegenwirken könne und jungen Menschen nicht automatisch die Teilhabe am Gemeinwesen eröffne. Zudem falle das Bundeswahlrecht nicht in die Zuständigkeit des Landtags.
(Stand: 20. Januar 2020)
Debatte bei Antragstellung:
Juni 2017