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20. Februar 2020 – Februar-Plenum

Landtag will seltene Nutztier­rassen und Pflanzen erhalten

Das genetische Erbe entscheidet über die Zukunftsfähigkeit unserer Nutztierrassen und Kulturpflanzensorten. Und damit über die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft. Die Regierung stellt ihre Strategie vor.

Arche Warder Schaf Nutztiere
Im Tierpark „Arche Warder“ leben viele bedrohte Nutztierrassen – so auch das Bentheimer Landschaf (r.). Die Landesregierung will Arten wie diese nun besser schützen. Foto: dpa, Carsten Rehder

Der Landtag will sich für den Erhalt seltener Nutztierrassen und alter Sorten von Kulturpflanzen stark machen. Darum überwies er einen Regierungsbericht von Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) zu dem Thema zur weiteren Befassung einstimmig an den Umwelt- und Agrarausschuss.

Im Kern geht es um den Erhalt des „wertvollen Genpools“, machte Albrecht deutlich. Er erklärte, dies sei wichtig „um auf Veränderungen reagieren zu können“. Dies sei Teil der „Verantwortung für spätere Generationen“, die im Grundgesetz festgeschrieben sei. Der Umweltminister erörterte die „drei Eckpunkte“ der Landesstrategie. Erstens nannte er „die Unterstützung regionaler Akteure, etwa im Bereich Landwirtschaft, Gartenbau oder Hobbygartenbau“, zweitens „die Stärkung bestehender Strukturen“, etwa der Tierpark Arche Warder, sowie drittens die „Mitarbeit an nationalen und internationalen und Maßnahmen“, etwa eine Genbank des Umweltministeriums.

Zuspruch und Kritik

„Wir brauchen eine Genreserve“, bekräftigte Heiner Rickers (CDU). Als Beispiel nannte Rickers das erfolgreiche Einkreuzen der alten Rotvieh-Rasse in heutige Milchvieh-Rassen. Schleswig-Holstein sei verpflichtet an diesem internationalen Austausch teilzunehmen, der hierzulande und auch darüber hinaus für die Zukunft dringend benötigt werde.

Der Vorsitzende der SSW-Landtagsgruppe Lars Harms kritisierte den Bericht der Regierung als ungenau.  „Der Antrag verlangt eine Strategie und die Förderung seltener Nutztierrassen und Kulturpflanzen in Schleswig-Holstein. Bekommen haben wir aber einen Bericht, der ohne Förderung und Strategie daherkommt, sondern sich auf eine Beschreibung der Strukturen beschränkt“, bemängelte er.

Weitere Redner:
Kirsten Eickhoff-Weber (SPD), Bernd Voß (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Volker Schnurrbusch (AfD)

Die über Jahrtausende gewachsene genetische Vielfalt der von Menschen gezüchteten Nutztiere und Kulturpflanzen, die sogenannte Agrobiodiversität, ist in den letzten Jahrzehnten weltweit immer geringer geworden. Vor diesem Hintergrund ruft die Landesregierung in ihrem Bericht zur „Förderung zum Erhalt seltener Nutztierrassen und Kulturpflanzen“ dazu auf, dieses kulturelle Erbe für zukünftige Generationen zu schützen und zu erhalten.

Die Vielfalt der Nutztiere und Kulturpflanzen habe vorherige Generationen in verschiedenen Klimaten und Ökosystemen begleitet und sich als ungemein anpassungsfähig erwiesen, heißt es in dem Bericht. „In Anbetracht einer wachsenden Weltbevölkerung, der veränderten Nachfrage der Verbraucher und der enormen Herausforderung durch Klimawandel und neu auftretende Krankheiten müssen diese Anpassungsfähigkeit und das Potenzial erneut in Anspruch genommen werden, um der Zukunft entgegentreten zu können.“ Dies sei eine dauerhafte Verpflichtung.

In-situ und Ex-situ

Als Strategie zur Bewahrung der Agrobiodiversität durch den Erhalt von alten Nutztierrassen und Pflanzensorten setzt die Landesregierung auf die Unterstützung der regionalen Akteure, etwa im Bereich Landwirtschaft, Gartenbau oder Hobbygartenbau. Ein weiterer Eckpunkt der Landesstrategie sei die Stärkung von Initiativen und Stiftungen. Hier werden unter anderem die Stiftung Naturschutz und der „Arche Warder“-Tierpark genannt.

Sowohl im Hinblick auf die tiergenetischen als auch im Bereich der pflanzengenetischen Ressourcen gilt die Strategie der Landesregierung zum einen der „In-situ-Erhaltung“, der Sicherung des natürlichen Vorkommens. Als Beispiele werden pflanzliche Wildarten auf dem Dauergrünland und Kultur-Getreidearten auf dem Acker genannt. Im tierischen Bereich wird auf die Unterstützung von „Zuchtprogrammen“ alter Rassen hingewiesen, wie beispielsweise der Zucht des Schleswiger Kaltbluts, des Angler Sattelschweins oder des Rotbunten Husumer Schweins. Zum anderen sieht die Strategie die „Ex-situ-Erhaltung“ vor: die Aufbewahrung von Saat- oder Pflanzgutmustern beziehungsweise von männlichen Tiersamen in Genbanken oder in anderen Sammlungen.

(Stand: 17. Februar 2020)

Meldung bei Antragstellung:
Juli 2018 (ohne Aussprache)

Bericht der Landesregierung

Förderung zum Erhalt seltener Nutztierrassen und Kulturpflanzen
Bericht der Landesregierung – 19/1852
(Federführend ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung) 

Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/832(neu)
(Landtagsbeschluss vom 5. Juli 2018)