Im Landesplanungsgesetz soll eine bislang bundesweit einmalige Experimentierklausel verankert werden. Mit ihr will die Landesregierung die Erprobung innovativer Entwicklungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene besser unterstützen und fördern, beispielsweise im Zusammenhang mit der Digitalisierung, Siedlungsentwicklung, der Mobilität oder der Energiewende. Die Klausel soll entsprechende Projekte forcieren, indem der Verwaltungsaufwand reduziert, Beteiligungsverfahren beschleunigt und feste, verbindliche Vorgaben im Bedarfsfall abgeschafft werden können. Im Innenausschuss stimmten Jamaika-Fraktionen, AfD und SSW für eine entsprechende Änderung des Planungsgesetzes, die SPD votierte gegen das Vorhaben.
Die SPD hatte bereits im Zuge der Ersten Lesung im Februar eine „Raumplanung nach Gutsherren-Art“ kritisiert. Flexibilität sei in der Raumplanung grundsätzlich willkommen, aber es müsse auch für eine geordnete, gerechte Entwicklung gesorgt werden, hieß es. Mit einem Änderungsantrag wollen die Sozialdemokraten versuchen, auf die Gesetzesänderung noch Einfluss zu nehmen. Die Mängel in dem Entwurf seien so gravierend, „dass vorerst keine Aufnahme einer sogenannten Experimentierklausel ins Landesplanungsgesetz erfolgen sollte“, begründet die SPD ihren vorgelegten Antrag.
Praxistauglichkeit soll dargelegt werden
Vor seiner Beschlussfassung hat der Ausschuss mehrere Modifikationen in dem Entwurf vorgenommen. Unter anderem soll die Landesplanungsbehörde dem Landtag innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes berichten, ob sich die neuen Regelungen in der Praxis bewährt haben. Außerdem soll es möglich sein, Unterlagen von Verfahren gegebenenfalls ausschließlich im Internet zu veröffentlichen. Die SPD sieht hier ältere und arme Bürger ohne Netzzugang benachteiligt.
Der ehemalige, inzwischen von Sabine Sütterlin-Waack abgelöste Innenminister Hans-Joachim Grote (beide CDU) hatte im Februar betont, dass keine Gebiets- oder Strukturreform zur Debatte stünde. Auch Abweichungen von Vorschriften in anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Bau-, Naturschutz- oder dem Denkmalschutzrecht seien nicht möglich, so Grote. Es gelte grundsätzlich, hier im Land auf „Megatrends“, sprich künftige Herausforderungen und Projektideen, flexibler einzugehen.
(Stand: 24. August 2020)
Debatte Erste Lesung:
Februar 2020
Weitere vorherige Debatten zum Thema:
Mai 2019 (Moratorium Windkraft)
Juni 2018 (Moratorium Windkraft)