Seit Jahren diskutiert der Landtag regelmäßig über die Zahl der Gänse, die im Frühjahr in Schleswig-Holstein Rast machen, dabei Felder abfressen und auch viel Kot hinterlassen. „Diese Schäden haben sich zu einem großen Problem für die Landwirte entwickelt“, begründete der fraktionslose Abgeordnete Volker Schnurrbusch (AfD) einen Antrag, die Wildgänse durch Abschuss auf „einen erträglichen Bestand“ zu reduzieren. CDU und FDP äußerten dafür Sympathie für den Vorstoß. Umwelt- und Agrarminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) hingegen wies darauf hin, der Bestand lasse sich so nicht einfach dezimieren.
Albrecht nannte den Antrag einen „Fehlschuss“ und betonte, er nehme die Sorgen der Landwirte in Schleswig-Holstein „sehr ernst“. Doch statt die teils streng geschützten Tiere zu erlegen – was durch EU-Recht gar nicht zulässig sei – setze er auf zusätzliche Ausgleichszahlungen für Schäden auch durch streng geschützte Arten. Werde das ab der kommenden Agrarförderperiode nicht von der EU übernommen, springe das Land finanziell ein, versprach der Minister.
Schutzstatus herunterstufen
Die Ausführungen des Ministers stießen auf ein geteiltes Echo. Es habe auch in diesem Jahr „katastrophale Ausfälle“ gegeben, sagte Klaus Jensen (CDU). Er sprach sich dafür aus, den bisherigen Schutzstatus der Nonnengänse herunterzustufen. Ziel müsse eine „Regulierung der Gänse, auch durch Abschüsse“ sein. Oliver Kumbartzky (FDP) verwies auf den „deutlich erholten Bestand“ der Gänse und plädierte für eine Neufassung der EU-Artenschutzliste. Hier müsse auch der Schutzstatus für den Wolf überdacht werden, schob Kumbartzky nach.
Man könne nicht alle Gänse „in einen Topf werfen“, hielt Kirsten Eickhoff-Weber (SPD) dagegen. „Obergrenzen sind kein politisches Gestaltungselement“, wies sie den Schnurrbusch-Antrag zurück, der am Ende nur von den anderen fraktionslosen Abgeordneten unterstützt wurde. Daher sei das Papier „unnötig, rechtlich nicht haltbar und überflüssig“. Ähnlich äußerte sich Bernd Voß (Grüne), der nicht nur auf ein Online-Tool für Landwirte zum Beantragen von Hilfsgeldern, sondern auch darauf hinwies, dass die Bejagung von Graugänsen „noch gar nicht im rechtlichen Umfang stattfindet“.