Schleswig-Holstein hat die Kontrollen im Kampf gegen Geldwäsche erhöht. Laut Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) ist die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen im vergangenen Jahr von 7 auf 69 erhöht worden, bei schriftlichen Prüfungen gab es ein Plus von 95 auf 142. „Wir haben mit einem Mix aus Prävention und Kontrollen den Kampf gegen Geldwäsche bei uns im Land intensiviert“, sagte Heinold Mitte August bei der öffentlichen Vorstellung des ersten Geldwäsche-Präventionsberichts des Landes. Unter anderem war im Jahr 2017 nach dem Wechsel der Geldwäsche-Aufsicht vom Wirtschaftsministerium zum Finanzministerium die Zahl der Stellen von zwei auf vier erhöht werden. Der Bericht wird jetzt im Landtag diskutiert.
Das Geldwäschegesetz nimmt „bargeldintensive“ Unternehmen wie Immobilienmakler, Versicherungsvermittler oder Händler wertvoller Güter in die Pflicht, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung mit besonderen Maßnahmen vorzubeugen. So müssen ein Geldwäsche-Beauftragter bestellt, Mitarbeiter geschult und Geschäftsbeziehungen transparent dokumentiert werden. Ziel der Landesregierung ist es, in Kooperation mit den Unternehmen Geschäfte mit illegal erworbenem Geld so schwer wie möglich zu machen.
Die Einhaltung der Vorgaben wird vom Finanzministerium überwacht. Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu einer Million Euro fällig werden. Davon waren die Kontrollergebnisse bisher weit entfernt. 2019 wurden dem Ministerium zufolge in acht Fällen insgesamt 800 Euro verhängt.
Auch Bundesregierung verschärft Regelungen
Inzwischen ist das Thema auch deutschlandweit stärker in den Fokus gerückt. So soll die Geldwäsche noch konsequenter strafrechtlich verfolgt werden. Am 14. August beschloss das schwarz-rote Kabinett in Berlin, dass es künftig grundsätzlich strafbar sein soll, kriminelle Profite zu verschleiern ‒ unabhängig davon, durch welche Straftat das Vermögen erworben wurde. Bisher kann Geldwäsche nur verfolgt werden, wenn das Geld aus bestimmten Straftaten wie Drogenhandel, Menschenhandel oder Schutzgelderpressung stammt.
Durch die angepeilte Reform, die noch vom Bundestag abgesegnet werden muss, soll der Straftatbestand der Geldwäsche künftig deutlich häufiger greifen, etwa auch, wenn Geld aus Diebstählen, Unterschlagung, Betrug, Untreue und Erpressung gewaschen wird. Der Strafrahmen bleibt gleich: Möglich sind in der Regel Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. „Wir wollen es Staatsanwaltschaften und Gerichten erheblich erleichtern, Geldwäsche nachzuweisen und Täter zur Verantwortung zu ziehen“, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Organisierte Kriminalität und schwerwiegende Wirtschaftsstraftaten müsse mit aller Konsequenz verfolgt werden.
Ab dem 1. Oktober gelten in Deutschland bereits neue Meldepflichten für Immobiliengeschäfte im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen bestimmte Auffälligkeiten an die zuständigen Behörden melden ‒ etwa wenn die Beteiligten aus bestimmten „Risikostaaten“ kommen oder das Geschäft per Bargeld abgewickelt wird.
(Stand: 26. Oktober 2020)