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11. November 2020 – Wirtschaftsausschuss

Fehmarnbelttunnel: Minister durchweg optimistisch

Seit vergangener Woche steht fest: Die Fehmarnbelt­querung kann gebaut werden. Ein Urteil des Bundes­verwaltungs­gerichts gibt endgültig grünes Licht. Im Wirtschafts­ausschuss stellt sich Minister Buchholz den Nach­fragen der Abgeordneten.

Infotafeln hängen in Rødby (Rödby, Dänemark) an einem Aussichtsturm an der Fläche an der Ostsee, auf der die Einfahrt zum künftigen Fehmarnbelt-Tunnel entstehen soll.
Infotafeln zum geplanten Fehmarnbelttunnel Foto: dpa, Daniel Bockwoldt

Der Bau eines Ostseetunnels nach Dänemark kann beginnen. Das ist klar, seit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vergangene Woche sämtliche Klagen gegen das umstrittene Milliardenprojekt zurückwies. Ab 2029 soll die feste Fehmarnbeltquerung die Fahrzeit für Autos, Lkw und Züge nach Kopenhagen verkürzen. Bei einer Debatte zum Thema im Wirtschaftsausschuss machen die Abgeordneten deutlich: Das Urteil kam für alle überraschend. „Das war so nicht zu erwarten“, sagte auch Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP), der sich wiederholt als ausdrücklicher Befürworter des Großprojekts positionierte.

In der Jamaika-Koalition ist der Ostseetunnel zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland umstritten. Der grüne Koalitionspartner warnte stets davor, dass der Eingriff in die Natur gegenüber dem zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzen zu groß sei. Grünen-Verkehrspolitiker Andreas Tietze machte im Ausschuss klar: „Es geht jetzt darum, das Ganze konstruktiv zu begleiten.“

Buchholz: Hinterlandanbindung soll rechtzeitig fertig werden

Auch Thema in der Debatte: die für den Anschluss des Tunnels benötigte Hinterlandanbindung, die in verschiedenen Abschnitten zwischen Fehmarn und Lübeck geplant ist. Buchholz betonte, mit dem „Go“ für den Bau der Querung könne nun auch die Straßen- und Schienenanbindung „auf die Reise“ geschickt werden.

Kai Vogel (SPD) gab zu bedenken, dass für manche Teilabschnitte noch Einwendungen zu erwarten seien. „Man weiß nie, wie lange Klageverfahren dauern“, so Vogel. „Heißt das wirklich, dass beides gleichzeitig fertig wird?“ Der Wirtschaftsminister antwortete optimistisch: „Aus meiner Sicht ist das sehr wahrscheinlich“. Bis zur geplanten Fertigstellung des Tunnels im Jahr 2029 sei das „durchaus realisierbar“. Zudem schätze er das „Klagepotenzial“ in Bezug auf die Hinterlandanbindung als gering ein.

Umgang mit Riffen noch offen

Ein anderer Punkt bleibt unterdessen noch abzuwarten. Laut dem Bundesverwaltungsgericht müssen die Planer des Ostseetunnels in einem Teilbereich nachbessern. Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses waren auf der Trasse Riffe entdeckt worden, die als Biotope streng geschützt sind und nicht zerstört werden dürfen. Die Abgeordneten Tietze und Vogel wollten wissen, welchen Einfluss besagte Riffe auf das Bauvorhaben hätten und in welcher Form „Nacharbeiten“ nötig seien.

Für den Wirtschaftsminister „kein ganz leichter Punkt“. Die Klagen gegen den Tunnel als solches seien abgewiesen worden – „damit existiert Baurecht“. Das gelte allerdings nicht für den Teil, „wo das Riff liegt“. Dazu werde es noch ein naturschutzrechtliches Verfahren geben, wodurch Bauen auf dem Abschnitt allerdings nicht mehr „grundsätzlich verboten“ werden könne, so Buchholz. Ein mögliches Szenario sei, dass Eingriffe im Bereich des Biotops gegebenenfalls ausgeglichen werden müssten – wie genau, bleibt offen.

Dänemark trägt Tunnel-Kosten

In Dänemark besteht schon seit 2015 Baurecht für den Fehmarnbelttunnel. Schleswig-Holsteins Nachbarland wird den Tunnel auf eigene Kosten von geschätzt 7,1 Milliarden Euro bauen und betreiben. Deutschland muss für die Kosten der Straßen- und Schienenanbindung auf schleswig-holsteinischer Seite in Höhe von 3,5 Milliarden Euro aufkommen. Darin enthalten ist ein Risikopuffer von 1,1 Milliarden Euro. Die deutsche Hinterlandanbindung ist Gegenstand gesonderter Genehmigungsverfahren. Mehrere Gemeinden verlangen einen besseren Lärmschutz.