Es gibt keinen Corona-Stau an den Gerichten im Land. Die Justiz funktioniert auch in Krisenzeiten und übernimmt ihre Kontrollfunktion gegenüber Parlament und Regierung. Und auch der Justizvollzug konnte sich auf die andauernde Pandemiesituation einstellen. Das sind die Kernpunkte eines Regierungsberichts, den Justizminister Claus Christian Claussen (CDU) heute dem Plenum vorgestellt hat.
Der Minister rühmte den „hohen Grad an Digitalisierung“ in der Landesjustiz. Von einem „regelhaften Ausnahmebetrieb“ ab Mitte März seien die Gerichte bereits im Mai in einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ gewechselt, „in dem wir im Grunde bis heute fahren“ so Claussen. Auch Dank der Einrichtung von Videokonferenzen an allen Gerichten im Land gebe es lediglich geringe Rückstände, etwa bei Strafsachen. Durch die Aussetzung der Pflicht, Insolvenzen anzuzeigen, müsse in Zukunft zwar mit einer gewissen Mehrbelastung gerechnet werden, aber es gebe „keinen Corona-Stau bei den Gerichten“.
SPD: Corona-Infektion als Dienstunfall werten
„Die Bürgerinnen und Bürger können auch in diesen Krisenzeiten auf die Funktionsfähigkeit der Rechtsprechung als kontrollierende Instanz in unserem Rechtsstaat vertrauen“, sagte die Abgeordnete Barbara Ostmeier (CDU). In 144 Eilverfahren „mit Corona- Bezug“ hätten die Gerichte entschieden und „dort, wo es nötig war, politische Entscheidungen korrigiert“. Die Justiz habe Landtag und Landesregierung Grenzen aufgezeigt. „In unserem Rechtsstaat ist kein Raum für eine sogenannte Corona-Diktatur. Es gibt sie nicht“, so Ostmeier. Jamaika könne solchen Bedenken mit voller Überzeugung entgegentreten.
„Der Berichtsantrag der Jamaika-Koalition hat mich schon ein wenig irritiert“, befand dagegen Thomas Rother (SPD). Bereits in der vergangenen Woche habe sich der Landtag vom Justizminister zu diesem Thema berichten lassen. Zudem blieben wichtige Fragen offen. Mit Blick auf den Justizvollzug sagte Rother: „Dieser Bericht hätte einen höheren Sinn erfahren können, wenn der Minister angekündigt hätte, mit Blick auf die Anerkennung einer im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit erlittenen Corona-Infektion als Dienstunfall endlich die Beweislast neu zu regeln.“ Ein Fürsorgeleitfaden sei gut, Entschädigungsleistungen besser. „Den eigentlichen Problemen vor diesem Hintergrund weichen sie leider aus“, so Rother.
Weitere Redner:
Burkhard Peters (Grüne), Jan Marcus Rossa (FDP), Lars Harms (SSW)