Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

14. Januar 2021 – Innen- und Rechtsausschuss

Diskussion um „Notparlament“ und digitale Sitzungen

In einer Anhörung hat der Innen- und Rechts­ausschuss verschiedene Modelle diskutiert, wie der Landtag auch in Krisen­zeiten handlungsfähig bleiben kann. Grundlage der Debatte ist ein Entwurf für eine Verfassungs­änderung, der in Not­lagen den Einsatz eines „Notausschusses“ vorsieht.

Abgeordnete und Fachleute sitzen bei einer Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses im Plenarsaal.
Anhörung unter Corona-Bedingungen im Plenarsaal Foto: Landtag, Regina Baltschun

Wie kann der Landtag handlungsfähig bleiben, auch wenn ein Großteil der Abgeordneten nicht ins Landeshaus kommen kann – wegen einer Krisenlage wie Corona? Der Innen- und Rechtsausschuss hat dazu am Mittwoch mit Experten über verschiedene Modelle diskutiert. Im Gespräch ist zum einen ein elfköpfiger „Notausschuss“. Alle Fraktionen hatten dazu im November eine entsprechende Verfassungsänderung vorgelegt. In der Sitzung gab es aber auch zahlreiche Stimmen, die virtuelle oder hybride Sitzungen fordern.

Aktuell können per Videokonferenz lediglich Beratungen stattfinden, aber keine Entscheidungen getroffen werden. Prof. Florian Becker von der Kieler Uni rief dazu auf, dies zu ändern und digitale Sitzungen mit verbindlichen Beschlüssen vorzusehen. Das entspreche zwar „nicht dem parlamentarischen Ideal“, aber es müsse darum gehen, auch in einer Notsituation die Rechte aller Abgeordneten möglichst weitgehend zu erhalten. Denn bei einem „Notparlament“ mit nur elf Mitgliedern würden Dutzende Abgeordnete ihre Mitsprachemöglichkeit verlieren, so Becker.

Corona ist „kein Anwendungsfall“

Grundlage der Diskussion war ein Entwurf von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW. Demnach soll der „Notausschuss“ zusammenkommen, nachdem der Landtagspräsident den Notfall festgestellt hat und das Landesverfassungsgericht dies bestätigt hat. Nach Beginn der Corona-Krise hatte der Landtag bereits die Geschäftsordnung so geändert, dass im Notfall elf anwesende Abgeordnete ausreichen, um Gesetze zu beschließen. Nun soll nach Willen der Fraktionen die Verfassung ergänzt werden. Dort ist derzeit festgeschrieben, dass die Hälfte der Landtagsmitglieder anwesend sein müssen.

Corona sei „kein Anwendungsfall“ für einen Notausschuss, mahnte Christoph Brüning, Präsident des Landesverfassungsgerichts. Der Landtag sei während der Pandemie „nicht an seine Leistungsgrenze gekommen“ und habe stets tagen können. Falls aber eine große Zahl an Abgeordneten an Covid-19 erkranken oder in Quarantäne sein sollte, dann sei „natürlich Digitalisierung die Lösung“. Auch DAX-Konzerne und Gemeindevertretungen kämen so zu Beschlüssen, betonte Brüning.

Grundgesetz sieht keine „digitale Demokratie“ vor

Prof. Utz Schliesky, Verwaltungsjurist und Direktor der Landtagsverwaltung, sah das anders. Eine Debatte mit Rede und Gegenrede sei „zentrale Voraussetzung für demokratisch legitimierte Entscheidungen“. Das Grundgesetz kenne keine digitale Demokratie. Er wies auf die Gefahr von Täuschungen durch „Deep Fakes“ im Internet hin – täuschend echte digitale Kopien von realen Personen. „Bei der Digitalisierung sind nicht nur nette Zeitgenossen unterwegs“, mahnte Schliesky. Anna-Bettina Kaiser, Professorin an der Humboldt-Universität Berlin, merkte an, dass bei virtuellen Sitzungen viele Abgeordnete „nicht stabil online“ sein könnten.

Der FDP-Abgeordnete Jan Marcus Rossa ging auf Gegenkurs: „Die Beschlussfassung durch einen Notausschuss muss strikt das Ultima-Ratio-Prinzip beachten.“ Im Krisenfall sei „ein virtuelles oder hybrides Parlament“ besser als eine Verkleinerung des Landtags auf elf Mitglieder. Ein Notausschuss entspreche „nicht dem Charakter eines Parlaments“, unterstrich Aminata Touré (Grüne). Eine Hybridsitzung würde immerhin die Präsenz aller Abgeordneten sichern. Der Computerfachmann Stephan Holowaty (FDP) machte sich ebenfalls für Online-Sitzungen stark: „Das ist mit der heutigen Technologie umsetzbar.“ Er wies darauf hin, dass Abgeordnete an ihrem Wohnort festsitzen könnten, wenn in der Region die 15-Kilometer-Regel gelte.

Entscheidung über Verfassungsänderung im Februar geplant

Die Ausschussvorsitzende und CDU-Abgeordnete Barbara Ostmeier mahnte, dass für eine „große Lösung“ mit der Verankerung von digitalen Sitzungen in der Verfassung die Zeit fehle. Möglicherweise sei es besser, eine Sitzung zu verschieben, anstatt das Notparlament einzuberufen, so der ehemalige FDP-Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig. Die Entscheidung über den Entwurf der Fraktionen ist für die Februar-Sitzung des Landtages geplant. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.