Das Arbeitsfeld des Justizvollzuges steht in Zeiten von flexiblen Arbeitsbedingungen und einem gesellschaftlichen Wandel vielen Herausforderungen gegenüber. Darauf weist ein von den Koalitionsfraktionen geforderter Regierungsbericht zur Personalstrategie im Justizvollzug hin. Demnach wurden in jüngster Vergangenheit eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Attraktivität des Jobs zu steigern. Es gehe darum, das Klischee des „Schließers“ abzuschaffen. Und: Bis 2027 soll deutlich mehr Personal eingestellt werden.
Hierzu zählen etwa Personalentwicklungsstrukturen für Führungskräfte, eine sukzessive Umsetzung der Ergebnisse der Personalbedarfsanalyse, Stundenreduzierungen für Bedienstete im Wechselschichtdienst und eine bessere Aufklärung über Arbeitsabläufe. Die Justizvollzugsanstalt als Arbeitsort werde in der Gesellschaft nämlich noch oft klischeehaft wahrgenommen, heißt es in dem 29-seitigen Papier. Daher müsse eine positivere Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden.
Doppelt so viele Anwärter können ausgebildet werden
Wichtig sei, dass freie und zusätzliche Stellen zügig besetzt werden und ausreichend Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen. Mit einer Stellenbesetzungsquote von über 95 Prozent und der Erweiterung der Kapazitäten in der Justizvollzugsschule Boostedt könne dieses aber sichergestellt werden. Dort können nun jährlich 50 statt 25 Anwärter ausgebildet werden. Der Justizvollzug ist – wie alle ausbildenden Dienststellen des Landes – eingebunden in die zentrale Nachwuchswerbekampagne der Staatskanzlei. Laut Stellenaufbaupfad sollen bis 2027 über 180 weitere Stellen entstehen.
Zurzeit hat der Justizvollzug des Landes rund 800 Beschäftigte. Zum Stichtag 19. August 2020 zählten die Anstalten in Schleswig-Holstein inklusive Jugendhaft 1116 Inhaftierte, bei 1454 Plätzen. Justizminister Claus Christian Claussen (CDU) hatte wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass an verschiedenen Stellen, etwa in den Haftanstalten, mehr Personal gebraucht werde. Bereits ab diesem Jahr sollen im Leitungsbereich drei und im Bereich des Psychologischen Dienstes zwei zusätzliche Stellen zur Verfügung stehen. Für den Bereich des Allgemeinen Vollzugsdienstes könnten zudem vorübergehend Stellen genutzt werden, die für den Ausgleich der Stundenreduzierung im Wechselschichtdienst ab 2021 zur Verfügung stehen.
(Stand: 25. Januar)
Meldung bei Antragstellung:
März 2020 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Debatten zum Thema:
Februar 2020
September 2018
November 2017