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26. Februar 2021 – Februar-Plenum

Medienrecht Schleswig-Holstein/Hamburg geändert

Weniger Angebote auf lokaler Ebene bedeuten auch einen Demokratieverlust. So heißt es im Medienbericht des Ministerpräsidenten. Eine Debatte dazu verschiebt der Landtag, nimmt aber eine Änderung des Medienrechts im Norden vor.

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Klassische Medien wie das Fernsehen haben es zunehmend schwerer, sich gegen das Angebot von kostenlosen Onlineangeboten zu behaupten. Foto: dpa, Maurizio Gambarini

Aktuell:
Entgegen der Planung wurde das Thema ohne Aussprache behandelt. In Zweiter Lesung nahm der Landtag den vorliegenden Gesetzentwurf zum Medienstaatsvertrag Hamburg / Schleswig-Holstein (Top 3) an. Nur der Zusammenschluss der AfD stimmte dagegen.

Eine Erörterung des „Berichts zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein“ (Top 50) wurde auf eine spätere Tagung vertagt.


Die Länder sehen wachsende Probleme im lokalen und regionalen Medienbereich. Das geht aus dem „Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein“ hervor, den Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) auf Vorstoß der Jamaika-Koalition vorstellt.

Demnach erreichen vor allem Printmedien, aber auch elektronische Medien wie das Fernsehen, immer weniger Leute. Damit drohe „ein Verlust an Vielfalt in der öffentlichen Debatte und bei der Information der Bürgerinnen und Bürger über Ereignisse und Entwicklungen gerade auch in ihrer unmittelbaren Nähe“, heißt es in dem knapp 90-seitigen Papier aus der Staatskanzlei.

Lokales gerät ins Hintertreffen

Medien seien heute verstärkt online, interaktiv, multimedial, konvergent und mobil. Die Onlinemedien machten es sehr leicht, sich kostenlos über die Geschehnisse auf der ganzen Welt zu informieren. Details aus dem direkten Umfeld dagegen hätten es im Internet oft schwer. „Die analogen lokalen und regionalen Presseangebote sind in den letzten Jahren erheblich unter Druck geraten. Bewährte Geschäftsmodelle funktionieren immer weniger, Reichweiten gehen zurück und speziell jüngere Menschen wenden sich den neuen Medien zu. Gleichzeitig fehlt es oft immer noch an der Bereitschaft der Nutzerinnen und Nutzer, für digitale Angebote der Presse zu zahlen“, heißt es in dem Bericht.

Arbeitsgruppe zur „Regionalen Vielfalt“

Um Fördermaßnahmen für lokale und regionale Medien zu prüfen, haben die Länder inzwischen eine Arbeitsgruppe „Regionale Vielfalt“ gegründet. Den Vorsitz hat Sachsen übernommen. Die Arbeitsgruppe will das Thema umfassend betrachten. Deshalb soll auch die Situation der regionalen und lokalen Zeitungen in den Fokus genommen werden. Dabei will man auch die Entwicklung in anderen europäischen Ländern berücksichtigen.

Eine wichtige Aufgabe im Netz der Medienlandschaft im Land hat die im März 2007 ins Leben gerufene gemeinsame Medienanstalt der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein (MA HSH). Sie ist zuständig für die Zulassung von Fernseh- und Radioprogrammen und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten. Darüber hinaus kontrolliert sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, wie Jugendschutz oder Werberichtlinien, informiert über aktuelle Entwicklungen im Bereich des privaten Rundfunks und der Telemedien und berät deren Akteure. Sie unterstützt darüber hinaus die Einführung neuer Technologien wie das digitale terrestrische Fernsehen DVB-T2 HD oder das Digitalradio DAB+ und prüft Beschwerden.

Weitere UKW-Hörfunkkette

Im Zuge der Debatte will der Landtag auch eine Änderung des Medienstaatsvertrags Hamburg / Schleswig-Holstein vornehmen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat bereits den entsprechenden Gesetzentwurf zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein einstimmig gebilligt. Hintergrund ist die anstehende Ausschreibung der 2. landesweiten UKW-Hörfunkkette in Schleswig-Holstein.

Beide Bundesländer erkennen einen Handlungsbedarf bezüglich des im geltenden Recht vorgesehenen Ausschreibungszeitraumes von zehn Jahren. Insbesondere zur Unterstützung des DAB+-Ausbaus sei es notwendig, eine Neuregelung für die Ausschreibung zu treffen. Sinnvoll erscheint den Partnern dabei die Vereinbarung eines Vorschaltstaatsvertrags über drei Jahre. Dieser lasse den Landesregierungen Handlungsspielraum, im nächsten Medienstaatsvertrag eine endgültige Regelung zur Zukunft des UKW-Netzes zu vereinbaren.

Corona-Hilfe für private Sender

Des Weiteren sieht der neue Staatsvertrag die Einführung einer Rechtsgrundlage für Förderungen des privaten Rundfunks aus Fördermitteln des Bundes oder der Länder vor. Damit wird die Medienanstalt HSH künftig in die Lage versetzt, in Sondersituationen wie der Corona-Krise Gelder der öffentlichen Hand auch an private Rundfunkveranstalter auszuzahlen. Die Anpassungen in dem Entwurf seien nicht abschließend, heißt es in dem Papier. Sie dienten vielmehr dazu, „zeitlich dringende Sachverhalte schnellstmöglich umzusetzen“.

(Stand: 22. Februar 2021)

Meldung, 1. Lesung (Medienstaatsvertrag):
Januar 2021 (ohne Aussprache)

Weitere vorherige Meldung zum Thema (Medienstaatsvertrag):
Februar 2018 (ohne Aussprache)

Nähere Informationen:
Die Medienanstalt Schleswig-Holstein/Hamburg

Meldung bei Antragstellung (Medienbericht):
Februar 2020 (ohne Aussprache)

Vorherige Debatte zum Thema (Medienbericht):
Mai 2020

Aktuell:
Der Staatsvertrag (Top 3) wird in Erster Lesung ohne Aussprache aufgerufen
Die Aussprache zum Medienbericht (Top 50) wird von der Tagsordnung abgesetzt

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2647
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2755
(Ausschussüberweisung am 28. Januar 2021)

Regierungsbericht

Bericht zur Situation der Medienlandschaft in Schleswig-Holstein
Federführend ist der Ministerpräsident – Drucksache 19/2650