CDU, Grüne und FDP wollen die Beratungsstunden der beim Studentenwerk Schleswig-Holstein teilzeitbeschäftigten Psychologen aufstocken. „Für das Jahr 2021 wird von Kosten in Höhe von 75.000 Euro (35 zusätzliche Beratungsstunden pro Woche) ausgegangen“, so die Antragssteller. Die Sofortmaßnahme soll aus dem Härtefallfonds des Landes finanziert werden. Durch die Pandemie seien die Studierenden „starken Zukunftsängsten“ ausgesetzt, deshalb käme es „zu einer weiteren Erhöhung der Wartezeiten für ein Erstgespräch bei den psychologischen Beratungsangeboten des Studentenwerks“, lautet die Begründung.
Das Studentenwerk Schleswig-Holstein betreibt Beratungsstellen in Kiel, Lübeck und Flensburg. Laurin Schaefgen, Psychologe am Standort Flensburg, sagte in einem Interview mit den Kieler Nachrichten Mitte Februar, dass die Beratungsanfragen in der Corona-Pandemie deutlich gestiegen seien. „Es dauert mittlerweile bis zu zehn Wochen, bis Studierende einen Termin bekommen“, so Schaefgen. Einige Studierende hätten Schwierigkeiten mit der Online-Lehre, die meisten aber klagten über Einsamkeit. Diese beiden Aspekte flössen bei den hilfesuchenden Studierenden ineinander über. „Es setzt ein Gefühl der Ohnmacht ein“, sagte der psychologische Berater.
Regelungen zum BAföG sorgen für Entspannung
Die Situation der Studierenden im Land war bereits Thema bei der ersten Plenarsitzung in diesem Jahr. Der Landtag verabschiedete einen Antrag der Koalitionsfraktionen. Die Studierenden sollen durch ein Freisemester und mehr Flexibilität bei Prüfungen entlastet werden. Für eingeschriebene, nicht beurlaubte Studierende wurde die individuelle Regelstudienzeit verlängert: Das Wintersemester 2020/2021 gilt, wie das vergangene Sommersemester 2020, als Freisemester. Es wird im Hinblick auf hochschulrechtliche Regelungen und die Ausbildungsförderung nicht gewertet. Demnach gibt es für ein zusätzliches Semester BAföG.
In dem jetzt vorliegenden Antrag wird begrüßt, dass das Bildungsministerium und das Studentenwerk die organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen hätten, um eine kürzere Bearbeitungsdauer der BAföG-Anträge zu ermöglichen. „Auf diese Weise kann die durch die Pandemie angespannte Lage für viele Studierende deutlich entschärft werden“, heißt es.
(Stand: 22. Februar 2021)