Vor knapp zwei Jahren hat die EU das europäische Urheberrecht reformiert. Ein Streitthema waren schon damals sogenannte Upload-Filter. Die Befürchtung: dass Plattformen per Richtlinie Inhalte vor dem Hochladen herausfischen und Freiheiten im Netz beschneiden. Die Bundesregierung ist nach mehreren Verzögerungen nun dabei, EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Jetzt schaltet sich auch der Landtag erneut ein.
Nach dem Willen der regierungstragenden Fraktionen sollen Upload-Plattformen „auch weiterhin als freie Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen“. Daher bitten CDU, Grüne und FDP die Landesregierung, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass eine Vereinbarung zur Ablehnung von sogenannten Upload-Filtern „strikt“ eingehalten wird.
Meinungsfreiheit bewahren
Insbesondere gebe es „erhebliche Bedenken hinsichtlich der Übertragung von Entscheidungen zum Sperren von Inhalten“. Es bleibe das Ziel, „Kreativen sowie Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern eine angemessene Vergütung bei der Nutzung ihrer Werke zu sichern, ohne jedoch automatische Inhaltsfilter einzurichten oder die Meinungsfreiheit einzuschränken“.
Die Bundesregierung hatte ihre Zustimmung zu der EU-Reform 2019 an eine – nicht bindende – Protokollerklärung geknüpft. Darin heißt es: „Ziel muss es sein, das Instrument ‚Uploadfilter‘ weitgehend unnötig zu machen.“ Auch im Koalitionsvertrag steht, eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von solchen Filtern werde als „unverhältnismäßig“ abgelehnt.
Urheber sollen an Wertschöpfung beteiligen
Generell soll die Reform das rechtliche Verhältnis zwischen Urheber, Internet-Plattformen und Nutzern festlegen, wenn es zum Beispiel um das Hochladen von Fotos, Artikelteilen oder Videoausschnitten geht. Vor allem bei Verstößen muss geklärt sein, wer verantwortlich ist. Ziel ist auch, Urheber an der Wertschöpfung von Plattformen zu beteiligen.
Upload-Plattformen sollen dem neuen Gesetz zufolge grundsätzlich für hochgeladene Inhalte künftig urheberrechtlich verantwortlich sein. Aus der Haftung können sich Dienste-Anbieter befreien, wenn sie etwa Lizenzen für geschützte Werke abschließen. Lizenzmodelle gibt es bereits in der Praxis.
„Roter Knopf“ für unerlaubte Inhalte geplant
Rechteinhaber sollen künftig einer Plattform anzeigen können, wenn sie nicht wollen, dass ihre Werke hochgeladen werden. Dann muss der Anbieter diese Inhalte vor dem Hochladen herausfiltern. Der Nutzer wird über die Blockierung informiert. Auch ein „roter Knopf“ ist geplant: Demnach sollen Rechteinhaber einer Plattform anzeigen können, wenn unerlaubte Inhalte bereits hochgeladen worden sind. So sollen sie dann sofort wieder verschwinden können.
Umstritten war im Vorfeld auch eine sogenannte Bagatellregelung, wonach das Hochladen von Ausschnitten geschützter Texte, Videos oder Tonspuren frei erlaubt sein soll, um Nutzergewohnheiten entgegen zu kommen. Nach massiver Kritik aus der Kultur-, Medien- und Kreativbranche wurde der Umfang im Gesetzentwurf gekürzt: bis zu 15 Sekunden eines Filmwerks oder Laufbildes, bis zu 15 Sekunden Tonspur (davor jeweils 20 Sekunden), bis zu 160 Zeichen eines Textes (davor 1000 Zeichen) und bis zu 125 Kilobyte je eines Lichtbildwerkes, Lichtbildes oder einer Grafik (davor 250 Kilobyte).
Bei der Umsetzung drängt die Zeit: Bis Juni muss Deutschland die EU-Richtlinien in nationales Recht übertragen haben.
(Stand: 22. März 2021)
Vorherige Debatten/Meldung zum Thema:
Januar 2020 (ohne Aussprache)
Mai 2019
März 2019