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20. Mai 2021 – Mai-Plenum

Forderung nach mehr „Gender Budgeting“ stößt auf geteiltes Echo

Das Ziel von „Gender Budgeting“ ist die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Ressourcenverteilung. Ob Schleswig-Holstein bei der Umsetzung des Instruments noch mehr tun sollte, debattiert der Landtag kontrovers.

Gleichstellung Frau Mann
Mit „Gender Budgeting“ ist gemeint: Es sollen bei der Budgetplanung gleich viele Mittel für die Anliegen von Frauen wie von Männern zur Verfügung gestellt werden. Foto: dpa, Jens Kalaene

Mit ihrer Forderung, bei der Umsetzung der EU-Förderprogramme ESF+ und EFRE in Schleswig-Holstein stärker als bisher auf „Gender Budgeting“ zu achten, ist die SPD im Plenum auf unterschiedliche Reaktionen gestoßen. Beate Raudies (SPD) monierte, dass es bislang an politischem Wille fehle, die Gleichstellung der Geschlechter bei Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.

Insbesondere aus der FDP kam heftiger Gegenwind. Annabell Krämer sprach sich gegen eine „einseitige Gender-Kontrolle“ aus und bezeichnete „Gender Budgeting“ als „nicht erforderlich“. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) räumte ein: „Wir können immer noch etwas besser machen.“ Aber Schleswig-Holstein sei schon auf einem „ganz guten Weg“.

Ausschüsse beraten weiter

„Gender Budgeting“ ist Teil einer gleichstellungspolitischen Strategie. Es stellt die genderbezogene Analyse und die gleichstellungsorientierte Bewertung der Verteilung von Ressourcen in den Mittelpunkt – insbesondere Geld, Zeit, bezahlte beziehungsweise unbezahlte Arbeit. Das übergeordnete Ziel von „Gender Budgeting“ ist die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Ressourcenverteilung.

Das Plenum überwies den SPD-Antrag zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss. Der Europa- sowie der Wirtschaftsausschuss sollen mitberaten.

Weitere Redner:
Wolf Rüdiger Fehrs (CDU), Lasse Petersdotter (Grüne), Lars Harms (SSW), Volker Schnurrbusch (AfD)

Die SPD verlangt von der Landesregierung, bei der Umsetzung der EU-Förderprogramme ESF+ und EFRE in Schleswig-Holstein stärker als bisher die Vorgaben der Europäischen Kommission für die Berücksichtigung von „Gender Budgeting“ umzusetzen. Dazu gehöre eine Strategie mit der Einführung von Zielgrößen und Kriterien für deren Umsetzung. Zudem sollten Querschnittsziele im Steuerungsprozess verankert, fachkompetente Akteure einbezogen und Mechanismen geschaffen werden, um die Umsetzung zu kontrollieren, erklärt die Oppositionsfraktion in ihrem Antrag.

„Gender Budgeting“ ist Teil einer gleichstellungspolitischen Strategie. Es stellt die genderbezogene Analyse und die gleichstellungsorientierte Bewertung der Verteilung von Ressourcen in den Mittelpunkt – insbesondere Geld, Zeit, bezahlte beziehungsweise unbezahlte Arbeit. Das übergeordnete Ziel von „Gender Budgeting“ ist die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Ressourcenverteilung.

Berlin als Vorreiter

„Gender Budgeting“ sei „ein wichtiges gleichstellungspolitisches Kontrollinstrument“, begründet die SPD ihren Vorstoß. Die Gleichbehandlung und die Chancengleichheit von Frauen und Männern müsse in allen Bereichen gewährleistet und gefördert werden. Die Europäische Kommission hat in der Dach-Verordnung für die EU-Förderprogramme und in den Verordnungen zum ESF+ und zum EFRE Vorgaben für eine gleichstellungsorientierte Umsetzung und ein entsprechendes Monitoring gemacht. Dies werde in Schleswig-Holstein aber bisher nicht ausreichend umgesetzt, kritisieren die Sozialdemokraten.

So ist beispielsweise Berlin das erste Bundesland gewesen, das 2002 mit der Einführung von „Gender Budgeting“ in Senats- und Bezirksverwaltungen begonnen hat. Bei dem Verfahren zur systematischen Analyse und Gestaltung der öffentlichen Haushaltspolitik werden seitdem alle haushaltspolitischen Entscheidungen, Maßnahmen, Programme und Gesetze sowie die Haushaltspläne auf ihre Auswirkungen auf Frauen und Männer überprüft. Auf Grundlage dieser Analyseergebnisse wird das gesamte Haushaltsverfahren mit dem Ziel der Realisierung der gleichstellungsorientierten Ressourcenverwendung umgestaltet. Die SPD fordert nun, dieses Verfahren in Schleswig-Holstein stärker als bisher bei den EU-Förderprogrammen anzuwenden.

ESF für soziale Rechte

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist unter der Bezeichnung „ESF Plus“ wichtigstes Finanzierungs- und damit auch Förderinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Hauptziel des ESF Plus ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte in die Praxis umzusetzen. Der ESF investiert vor Ort in Maßnahmen, um Menschen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen zu unterstützen.

In der vergangenen Förderperiode 2014 bis 2020 konnte der ESF europaweit rund 20 Millionen Menschen erreichen, die ohne Beschäftigung oder inaktiv waren, rund 10 Millionen Angehörige benachteiligter Gruppen unterstützen und mehr als 520.000 kleine und mittlere Unternehmen fördern.

EFRE hat mehrere Bereiche

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) soll durch Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken. Der EFRE konzentriert seine Investitionen dabei auf mehrere Schwerpunktbereiche, etwa Forschung und Innovation, Digitale Agenda, Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen oder die CO2-arme Wirtschaft.

Wie der EFRE seine Mittel auf diese Prioritäten verteilt, hängt davon ab, welcher Kategorie die betreffende Region angehört.

(Stand: 17. Mai 2021)

Vorherige Debatten zum Thema:
Januar 2021
Oktober 2020 (EU-Fördermittel)
Juni 2020 (Europabericht)

Antrag

Gender Budgeting – Kriterien bei der Umsetzung der EU-Förderprogramme in Schleswig-Holstein stärker berücksichtigen
Antrag der Fraktion der SPD und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2965(neu)