Die Koalitionsfraktionen sind für die Reformvorschläge des Europäischen Parlaments zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) und treten für eine Reorganisation der Gemeinsamen Marktorganisation ein. Ein Antrag von CDU, Grünen und FDP fordert die Landesregierung auf, sich für einen „freiwilligen Lieferverzicht“ bei Milchprodukten einzusetzen. Das bedeutet: Wenn mehr Milch produziert wird, als auf dem Markt nachgefragt wird, dürfen die Bauern ihre Produktion drosseln, statt die Produkte auf eigene Kosten einlagern zu müssen. „Dies würde es ermöglichen, bei Preisverfall den Milcherzeugern, die für einen bestimmten Zeitraum ihre Milcherzeugung senken, eine Kompensation zu zahlen“, begründen die Antragssteller ihr Anliegen.
Die EU-Agrarpolitik ist in zwei Bereiche aufgeteilt. Zum einen werden jährlich Gelder ausgezahlt, die in den sogenannten Direktzahlungen zusammengefasst werden. Sie machen den Großteil des Geldes aus und werden zumeist anhand der Fläche eines Betriebs ausgezahlt. Zum anderen gibt es Finanzmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums. Das sind Beträge, die für meist siebenjährige Programme zur Verfügung stehen und etwa für langfristige Umweltmaßnahmen genutzt werden können. Das Geld für die GAP hängt auch vom langfristigen EU-Haushalt ab, der im Dezember für 2021 bis 2027 beschlossen wurde.
Zwei Drittel der Betriebe halten Milchvieh
Die hier angestrebte Reform der Gemeinsamen Marktorganisation liegt in der ersten Säule der GAP und würde damit die Direktzahlungen nach Fläche des landwirtschaftlichen Betriebes erheblich beeinflussen. Bundesweit werden etwa 50 Prozent der Landesfläche landwirtschaftlich genutzt, in Schleswig-Holstein sind dies rund 70 Prozent. Zwei Drittel der Betriebe im Land sind auf Milchviehhaltung spezialisiert. Von Reformen der GAP sind die Bauern im Norden unmittelbar betroffen.
(Stand: 17. Mai 2021)
Vorherige Debatte zum Thema:
November 2019