Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern soll künftig härter bestraft werden. Darin war sich der Landtag schon im Mai einig. Heute ging es in der Debatte um eine entsprechende Änderung des Straftatbestands im Strafgesetzbuch – eine Einigung gab es im Plenarsaal zunächst nicht. So stieß der Vorstoß des SSW, die Begriffe „im Auftrag oder auf Weisung“ aus Paragraf 108e zu streichen, um damit ohne den Nachweis eines Auftrages Korruption feststellen zu können, überwiegend auf Skepsis. Über Alternativen dazu wollen die Abgeordneten nun im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.
Für den Antragsteller Lars Harms steht fest: Die bisherigen Regelungen zur Korruptionsbekämpfung reichen nicht aus. Der Straftatbestand müsse an die Lebenswelt angepasst werden. „Auch ohne den Nachweis eines Auftrages muss bereits das konkludente Handeln ausreichen, um Korruption feststellen zu können“, sagte der SSW-Abgeordnete. So könne auch das Problem der „Dankeschön-Spenden“ als nachträgliche Belohnungen beispielsweise für das „richtige Verhalten“ in einem Gesetzgebungsprozess beseitigt werden. „Wir müssen Korruption dort austrocknen, wo sie entsteht“, so Harms.
Minister sieht keinen Mehrwert
Lukas Kilian (CDU) warnte vor vermeintlich „simplen Lösungen“. Die Begriffe „im Auftrag“ oder „auf Weisung“, die nach dem Willen des SSW aus dem entsprechenden Paragrafen gestrichen werden sollen, gingen auf das Grundgesetz zurück und seien „deklaratorisch“ zu verstehen. Es sei notwendig, sich noch einmal „ernsthaft“ und „präzise“ mit dem Thema zu beschäftigen. Auch Burkhard Peters (Grüne) und Jan Marcus Rossa (FDP) bekundeten Sympathien für das Anliegen, sahen aber an unterschiedlichen Stellen weiteren Beratungsbedarf.
Thomas Rother (SPD) sprach sich ebenfalls für Nachbesserungen aus. Die SPD unterstütze den Vorschlag des SSW und deren Weiterentwicklung. Eine Streichung der Begriffe sei naheliegend, die müssten aber ersetzt werden, so Rother. Ein positives Signal kam von Claus Schaffer (AfD). „Sie haben die AfD an ihrer Seite“, sagte er. Justizminister Claus Christian Clausen (CDU) sah hingegen „keinen Mehrwert“ in dem Vorstoß.
Bundestag beschließt Änderung
Der Bundestag hat unterdessen am vergangenen Freitag einen gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken beschlossen, der Strafen bei Bestechung verschärft, die Annahme von Geldern verbietet und die Pflichten zur Offenlegung von Nebeneinkünften ausweitet.
Mit der Reform wird im Strafgesetzbuch das Strafmaß für Abgeordnete, die sich bestechen lassen oder Personen, die Abgeordnete bestechen, auf mindestens ein Jahr hochgesetzt. Damit gilt Abgeordnetenbestechung künftig als Verbrechen. Auch das war Teil der Forderungen im SSW-Antrag.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass Abgeordnete Nebeneinkünfte ab 1000 Euro im Monat oder 3000 Euro im Jahr dem Bundestagspräsidenten melden müssen. Bisher liegt die Jahresgrenze bei 10.000 Euro. Verboten wird außerdem von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag.