In der politischen Diskussion um die Erweiterung des Wahlrechts für Ausländer ist wenig Bewegung erkenntlich: SPD, Grüne und SSW sind dafür, CDU, FDP und AfD dagegen. Union und Liberale führen vor allem verfassungsrechtliche Bedenken an. Angeschoben hatte die Debatte der SSW, der das aktive und passive Kommunalwahlrecht an die Aufenthaltsdauer und nicht länger an die Staatsangehörigkeit knüpfen will. Die SPD fordert darüber hinaus, das passive Wahlrecht von EU-Bürgern bei Kommunal- und Europawahlen auch auf Landtagswahlen auszuweiten. SPD und SSW argumentieren, 15 von 27 Mitgliedsländern ermöglichten Menschen aus Nicht-EU-Staaten die Teilnahme an kommunalen Wahlen.
„Gesellschaftlich wie politisch: Wie viel Teilhabe gestehen wir anderen Menschen zu?“ fragte der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, mit Blick auf diejenigen, die „bereits ein Recht auf politische Mitbestimmung haben“. Das kommunale Wahlrecht gehöre zentral zum Thema Integration, so Harms. Der SSW will, dass alle Menschen, die seit mindestens vier Jahren ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, bei Kommunalwahlen wahlberechtigt und wählbar werden. Die Landesregierung soll dafür eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes starten.
„Krachend gescheitert“
Die Gewährung eines Kommunalwahlrechts an Ausländer werde im Grundgesetz ausgeschlossen, sagte CDU-Abgeordnete Hans Hinrich Neve: Frühere Gesetzvorstöße seien vor dem Bundesverfassungsgericht „krachend gescheitert“. Bildungsministerin Karin Prien, die Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (beide CDU) vertrat, stellte ebenfalls mit verfassungsrechtlichen Bedenken klar, dass „das aktive und passive Wahlrecht an die Zugehörigkeit zur Gesellschaft gebunden ist“. Es gehe auch darum, Menschen dazu zu motivieren, sich um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bemühen. „Das Wahlrecht sollte Ergebnis einer gelungenen Integration sein“, so Prien.
Der Landtag wird beide Anträge von SSW und SPD im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.
Weitere Stimmen aus dem Plenum:
Thomas Rother (SPD):
Das gestern beschlossene Integrations- und Teilhabegesetz sieht die Förderung und Verbesserung der Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund in demokratische Strukturen und Prozesse vor. Gibt es bessere Möglichkeiten der Einbeziehung in demokratische Strukturen und Prozesse, als die Teilnahme an Wahlen?
Burkhard Peters (Grüne):
Bekanntlich rennt der SSW mit diesem Antrag bei uns weit geöffnete Türen ein. Die CDU ist nach wie vor strikt dagegen. Bei der FDP ist die Lage nicht ganz klar. Die Gegner verstecken sich hinter einem 30 Jahre alten Urteil des Bundesverfassungsgerichts.“
Stephan Holowaty (FDP):
Wir werden nicht die Partizipation vor das Bekenntnis zu gemeinsamen Werten stellen. Darum fordern wir ein modernes Zuwanderungsrecht. Integration ist der erste Schritt, Partizipation ist die Folge der Integration.
Claus Schaffer (AfD-Zusammenschluss):
Wer in Deutschland wählen will, muss sich zu Deutschland bekennen. Das Bekenntnis zu unserer Verfassung und unseren Werten muss dem Wahlrecht vorausgehen.