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5. August 2021 – Finanzausschuss tagt

Hafenschlick: Sonder­vermögen / „Airbnb“: 100 säumige Vermieter

Schleswig-Holstein will ein Sondervermögen für die Einnahmen aus der Verklappung des Hamburger Hafenschlicks einrichten. Der Ausschuss nahm die Absichtserklärung von Minister Albrecht positiv auf.

Das Baggerschiff
Das Baggerschiff "James Cook" auf der Elbe. Foto: dpa, Georg Wendt

Das Land plant, die Einnahmen aus der Verklappung des Hamburger Hafenschlicks an der Tonne E3 südlich von Helgoland in ein Sondervermögen einfließen zu lassen. Dies kündigte Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) heute im Finanzausschuss an. Die Landtagsabgeordneten unterstützten das Vorhaben. Fraktionsübergreifend wurde begrüßt, dass das Parlament bei der Verwendung der Mittel für die Verbringung des Baggerguts künftig direkt beteiligt werde.

Hamburg darf seit Jahren Hafenschlick in der Nordsee beim Nachbarn Schleswig-Holstein ablagern. In diesem Jahr sogar mehr als 2016 vereinbart – statt der geplanten 1,5 Millionen Tonnen Schlick dürfen zwei Millionen Tonnen an die Tonne E3 gebracht werden. 500.000 Tonnen sollen von 2022 vorgezogen werden. Im kommenden Jahr steht eine neue Vereinbarung mit Hamburg an, und in diesem Zuge, so Albrecht, soll das Sondervermögen eigerichtet werden. Bislang fließen die Gelder an die Stiftung Nationalpark Wattenmeer, künftig könnte der Verteilerkreis erweitert werden.

Wie weit darf Hamburg mitreden?

Übereinstimmend schlossen sich die Ausschussmitglieder der Einschätzung des CDU-Abgeordneten Volker Nielsen an, der die Einrichtung des Sondervermögens den „richtigen Weg“ nannte, weil das Parlament mehr beeinflussen könne. Unmut äußerten einige Abgeordnete allerdings an der Äußerung des Ministers, dass die Zweckbestimmung der Gelder mit Hamburg festgelegt werden solle. „Hier gibt es nichts mit Hamburg zu vereinbaren“, sagte Lars Harms (SSW) und Beate Raudies (SPD) untermauerte: Bei der Abnahme des Hafenschlicks „tun wir Hamburg einen Gefallen“ – da sei es nur schwer zu verstehen, „wenn Hamburg bei der Verwendung der Gelder mitredet“. Eine Einschätzung, die auch Landesrechnungshof-Präsidentin Gaby Schäfer ausdrücklich teilte.

Die Anregung der FDP-Politikerin Annabell Krämer, mehr als derzeit fünf Euro für eine verklappte Tonne Hafenschlick heraus zu verhandeln, nahm Minister Albrecht ebenso auf wie die Forderung der Landtagsabgeordneten, dass der Ausschuss über den jeweiligen Stand der Verhandlungen mit der Hansestadt informiert werde. Es sei aber zu bedenken, dass Hamburg bei einer zu hohen Forderung Schleswig-Holsteins woanders seinen Hafenschlick verklappen könne, etwa vor der zur Hansestadt gehörenden Insel Scharhörn, sagte Albrecht. Und dies wiederspräche klar dem Ziel, die Schadstoffbelastung für die Nordsee so gering wie möglich zu halten. Indes sagte er dem Ausschuss zu, dass das Parlament vor der Unterzeichnung „einen finalen Blick“ auf eine neue Vereinbarung werfen wird.

Private Ferienunterkünfte: „Airbnb“ muss seine Nutzer offenlegen

Die Vermietung von Privatwohnungen als Ferienunterkünfte über Onlineportale wie „Airbnb“ ist im Tourismusland Schleswig-Holstein ein kontroverses Thema. Zum einen kritisieren Kommunalpolitiker, etwa aus Lübeck oder von der Insel Sylt, dass Wohnraum noch knapper wird, wenn wechselnde Urlaubsgäste statt fester Mieter einziehen. Zum anderen wurde der Verdacht geäußert, Vermieter könnten die Anonymität des Netzes nutzen und ihre Einnahmen an den Steuerbehörden vorbeischleusen. Dazu gab es im Finanzausschuss nun aktuelle Zahlen.

Mit einem „Gruppenersuchen“ haben mehrere Bundesländer, darunter Hamburg und Schleswig-Holstein, das in Irland ansässige „Airbnb“ verpflichtet, den Steuerbehörden Unterlagen über die dort aktiven Vermieter zuzuleiten. Das Unternehmen stellte zunächst Informationen zu den Jahren 2012 bis 2014 zur Verfügung. Für diesen Zeitraum seien etwa 100 säumige Vermieter im Lande ermittelt worden, die rund 20.000 Euro an Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer nachzahlen mussten, berichtete Finanzstaatssekretär Udo Philipp. Weitere 20 Fälle seien noch in Bearbeitung.

Deutlich höhere Zahlen seien aber ab 1. Januar 2022 zu erwarten, so der Staatssekretär. Dann tritt eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die „Airbnb“ zwingt, vollständige Angaben zu allen Vermietern an die Behörden weiterzugeben. Wenn aktuelle Daten vorlägen, dann könne es „noch ganz spannend werden für das Land“, so die SPD-Abgeordnete Beate Raudies, zumal „Airbnb“ in jüngster Zeit immer stärker genutzt werde. Die Mehrzahl der Vermieter sei aber ehrlich und betreibe keine Steuerhinterziehung, merkte Ole Plambeck (CDU) an. Die mediale Berichterstattung zu diesem Thema habe dazu beigetragen, „dass den Leuten das Problem bewusst ist“.