Die SPD ist mit ihrer Forderung an die Landesregierung, die Verordnungsermächtigungen im Baugesetzbuch auszuschöpfen, um Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten in Schleswig-Holstein die Anwendung des neuen Baulandmobilisierungsgesetzes zu ermöglichen, auf ein geteiltes Echo gestoßen. CDU, FDP und AfD lehnten das Ansinnen als „nicht nötig“ und „Eingriff in die persönliche Freiheit“ ab. Grüne und SSW begrüßten hingegen die Stoßrichtung.
Ministerin kündigt Studie an
Hintergrund: Ende Juni ist auf Bundesebene das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten. Ziel ist es, die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden zu stärken. Insbesondere sollen sie leichter auf Flächen für den Wohnungsbau Zugriff nehmen können; weiter werden Erleichterungen bei der Schaffung von Wohnraum im Innen- und Außenbereich vorgesehen.
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) erklärte, das Gesetz gebe „einen Instrumentenbaukasten“ vor. Von einigen Dingen werde die Landesregierung Gebrauch machen, von anderen nicht. Die Ministerin kündigte eine Studie über Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ an. Zudem sollen Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände abgewartet werden. Eine Verordnung für ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen werde sie nicht in Kraft treten lassen, betonte Sütterlin-Waack. Dafür sehe sie keine Notwendigkeit, denn „auch die Kommunen haben bisher keinen Bedarf nach einer derartigen Verordnung kommuniziert.“
Grüne fordern „vernünftige Bodenpolitik“
Jamaika müsse nun „endlich zügig die Instrumente freigeben, damit das Gesetz kein zahnloser Tiger bleibt“, forderte Özlem Ünsal (SPD). Das Gesetz schütze nicht nur Mieter vor „rasant steigenden Mieten“, sondern biete auch Schutz vor Spekulationen. Zudem habe die öffentliche Hand nun deutlich mehr Spielraum, Land zu kaufen, „auch für kommunale Wohnungsbaugesellschaften“, und könne gegen „städtebauliche Missstände wie Schrottimmobilien“ vorgehen, so Ünsal.
Ähnlich lobte Andreas Tietze (Grüne) das Gesetz. Vor allem die Ausweitung der kommunalen Vorkaufsrechte sei „eine sinnvolle Maßnahme“. Tietze forderte „insgesamt eine vernünftige Bodenpolitik“. Es müsse verhindert werden, dass im Außenbereich gebaut werden darf. Stattdessen sollten „Innenräume verdichtet“ und „Zockerei verhindert“ werden.
SSW ist ergebnisoffen
CDU und FDP sahen das anders. Peter Lehnert (CDU) äußerte wegen „unverhältnismäßigen Eingriffs in Eigentumsrechte“ Bedenken zu einem Verbot, Mietwohnungen in Eigentum umzuwandeln. Er schlug vor, das weitere Vorgehen mit einem Anhörungsverfahren im Innen- und Rechtsausschuss fortzusetzen. Das wurde auch beschlossen. Jan Marcus Rossa (FDP) sah keinen dringenden Umsetzbedarf für Schleswig-Holstein. Es gebe gar keine Regionen im Land mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“. Daher sei auch keine „Zwangsregulierung“ notwendig.
„Völlig frei“ ging Lars Harms (SSW) an das Thema heran. Er erklärte, eine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sei nicht eingetreten. „Es wird zwar gefühlt an jeder Ecke gebaut. Sozialer Wohnungsbau ist in den meisten Fällen aber nicht berücksichtigt.“ Grundsätzlich sei es daher richtig, dass es eine politische Richtungsweisung gebe. Und Jörg Nobis (AfD) erklärte, das Gesetz sei „ein Etikettenschwindel sondergleichen“. Es werde damit keine einzige zusätzliche Wohnung gebaut.
Über 14.000 Wohnungen fertiggestellt
Laut Statistischem Bundesamt lagen die Preise für Bauland im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein unter dem Bundesschnitt. Rund 118 Euro mussten Käufer demnach im Schnitt pro Quadratmeter baureifes Land zahlen. Deutschlandweit lag der Durchschnitt bei 199 Euro und damit so hoch wie noch nie. Spitzenreiter war demnach das benachbarte Hamburg mit rund 1128 Euro gefolgt von Berlin mit rund 932 Euro. Laut Ministerin wurden im Jahr 2020 insgesamt 16.558 Wohnungen genehmigt, knapp 60 Prozent davon als Mehrfamilienhäuser. 14.077 Wohnungen seien fertiggestellt worden.