Die Forderung des SSW, den Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige, die zuhause betreut werden, künftig pauschal auszuzahlen, stieß im Landtag auf wenig Zustimmung. In einem Punkt waren sich die Abgeordneten jedoch fraktionsübergreifend einig: Es müsse mehr für pflegende Angehörige getan werden. Der Sozialausschuss diskutiert nun weiter.
Mit einer pauschalen Auszahlung des Entlastungsbetrages wollte der SSW erreichen, dass nicht länger nur Angebote von anerkannten Dienstleistern abgerechnet werden können. Dass derzeit privat organisierte Hilfe von der Förderung ausgeschlossen sei, „geht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei“, kritisierte Antragsteller Christian Dirschauer. Denn: Mehr als 80 Prozent der Pflegebedürftigen lebten zuhause und würden dort von ihren Familien betreut. „Wir müssen diese Gruppe viel stärker unterstützen“, so Dirschauer.
Pauschale verfehlt das Ziel
Monatlich einen Pauschalbetrag ausgezahlt zu bekommen, widerspreche dem eigentlichen Ziel des Entlastungsbetrages, nämlich: Anreize zu schaffen, um Angehörigen zu entlasten, argumentierte Katja Rathje-Hoffmann (CDU). Die Beantragung des Entlastungsbetrages müsse jedoch vereinfacht werden. Dem schloss sich die SPD-Abgeordnete Birte Pauls im Grundsatz an. Wichtig sei, dass das Geld in den Familien ankommt. Mit einer Pauschalen, so ihre Befürchtung, würde der Schwarzmarkt unterstützt.
Sozialminister Heiner Garg (FDP) kündigte eine Änderung der Alltagsförderungsverordnung an, die Mitte September in Kraft treten solle. Ziel sei es, die Anerkennung von ehrenamtlichen Tätigkeiten in dem Bereich zu vereinfachen. Schulungen für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen hätten dann nur noch einen Umfang von 30 statt 120 Stunden für die Anerkennung von Nachbarschaftshilfe würden nur noch 8 statt 20 Stunden benötigt.
Weitere Redner:
Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP)