Kleinsparer sollen entlastet werden, wenn sie auf Anlageformen wie etwa ein Aktiendepot setzen. Ein entsprechender SSW-Antrag zur Anhebung des Sparpauschbetrags – also die Höhe der Gewinne, Dividenden und Zinsen, die Anleger oder Sparer steuerfrei behalten können – stößt im Plenum auf ein positives Echo. Jetzt soll im Finanzausschuss weiter diskutiert werden.
„Wie kann der durchschnittliche Kleinsparer effektiv entlastet und gleichzeitig beim
Aufbau eines gewissen Vermögens gefördert werden?“, fragte der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, mit Blick auf die Stoßrichtung des Antrags und präsentierte die Antwort sogleich: Der Sparerpauschbetrag „gehöre deutlich nach oben geschraubt, damit die Menschen davon auch endlich etwas haben“. Seit zwölf Jahren liege der Sparerpauschbetrag festgezurrt bei 801 Euro pro Person. Wer darüber liege, müsse 25 Prozent Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. „Das ist schon ein ziemlich tiefer Griff des Staates in die Tasche der kleinen Leute“, so Harms.
„Im Zusammenhang ansehen“
„Wir halten den Ansatz für richtig“, sagte der CDU-Abgeordnete Ole-Christopher Plambeck. Denn die private Altersvorsorge sei neben der betrieblichen Altersvorsorge „ein wichtiger Baustein, um sich für das Alter finanziell abzusichern“. Das müsse der Staat unterstützen. Da es aber auch viele Bürger gebe, „die eh unter dem Grundfreibetrag liegen und gar keine Steuern zahlen“, müsse gleichzeitig die Arbeitnehmersparzulage erhöht werden.
Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sagte mit Blick auf die unterschiedlichen Faktoren, die darüber entscheiden, wer wie besteuert wird und welche Entlastungen möglich sind: „Es ist ein komplexes System. Mir wäre wichtig, dass wir uns das im Zusammenhang ansehen“.
Weitere Redner:
Beate Raudies (SPD), Lasse Petersdotter (Grüne), Annabell Krämer (FDP)