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26. August 2021 – August-Plenum

Diskussion um Sparpauschbetrag

Der SSW will den Sparpauschbetrag „deutlich anheben“. Kleinanleger sollen so entlastet werden. Die Koalition reagiert wohlwollend, will aber noch andere Bausteine im Abgabensystem unter die Lupe nehmen.

Sparen Geldscheine Illustration
In der Corona-Krise haben viele Menschen deutlich mehr gespart. Foto: dpa, Christin Klose

Kleinsparer sollen entlastet werden, wenn sie auf Anlageformen wie etwa ein Aktiendepot setzen. Ein entsprechender SSW-Antrag zur Anhebung des Sparpauschbetrags – also die Höhe der Gewinne, Dividenden und Zinsen, die Anleger oder Sparer steuerfrei behalten können – stößt im Plenum auf ein positives Echo. Jetzt soll im Finanzausschuss weiter diskutiert werden.

„Wie kann der durchschnittliche Kleinsparer effektiv entlastet und gleichzeitig beim
Aufbau eines gewissen Vermögens gefördert werden?“, fragte der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, mit Blick auf die Stoßrichtung des Antrags und präsentierte die Antwort sogleich: Der Sparerpauschbetrag „gehöre deutlich nach oben geschraubt, damit die Menschen davon auch endlich etwas haben“. Seit zwölf Jahren liege der Sparerpauschbetrag festgezurrt bei 801 Euro pro Person. Wer darüber liege, müsse 25 Prozent Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. „Das ist schon ein ziemlich tiefer Griff des Staates in die Tasche der kleinen Leute“, so Harms.

„Im Zusammenhang ansehen“

„Wir halten den Ansatz für richtig“, sagte der CDU-Abgeordnete Ole-Christopher Plambeck. Denn die private Altersvorsorge sei neben der betrieblichen Altersvorsorge „ein wichtiger Baustein, um sich für das Alter finanziell abzusichern“. Das müsse der Staat unterstützen. Da es aber auch viele Bürger gebe, „die eh unter dem Grundfreibetrag liegen und gar keine Steuern zahlen“, müsse gleichzeitig die Arbeitnehmersparzulage erhöht werden.

Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sagte mit Blick auf die unterschiedlichen Faktoren, die darüber entscheiden, wer wie besteuert wird und welche Entlastungen möglich sind: „Es ist ein komplexes System. Mir wäre wichtig, dass wir uns das im Zusammenhang ansehen“.

Weitere Redner:
Beate Raudies (SPD), Lasse Petersdotter (Grüne), Annabell Krämer (FDP)

Der SSW fordert die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen mit dem Ziel, „den Sparerpauschbetrag deutlich zu erhöhen oder einen zusätzlichen Sonderfreibetrag für Privatpersonen mit ähnlicher Wirkung einzuführen“. Der Sparerpauschbetrag, der aktuell 801 Euro bei Alleinstehenden und 1602 Euro bei Zusammenveranlagung beträgt, sei seit zwölf Jahren unverändert, heißt es in der Begründung des entsprechenden Antrags.

Hintergrund ist die Abgeltungssteuer, wonach Privatanleger Steuern auf ihre Kapitalerträge zahlen müssen. Der eingeräumte Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag bei der Einkommensteuer, der für Zinsen und Dividenden gilt, aber auch für Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalanlagen.

Antrag

Sparerpauschbetrag deutlich erhöhen
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/3189